Schwerbehinderung und befristeter Arbeitsvertrag

3. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
tepnor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerbehinderung und befristeter Arbeitsvertrag

Guten Tag,

kann mir eventuell jemand einen Tipp zu folgender Situation geben?

Ich bin seit 2007, jeweils mit befristeten Arbeitsverträgen, in einem Unternehmen tätig. Ich habe des weiteren einen anerkannten SBG von 30%. Jetzt ist folgende Situation gegeben, mein derzeitiger Vertrag läuft zum 31.12.2010 aus und kann nicht erneut befristet werden. Eine entsprechende Stelle ist derzeit nicht vorhanden, diese wurde vor einigen Monaten von einem neuen Mitarbeiter eingenommen.
Das Unternehmen möchte aber, dass ich weiter für dieses tätig bin und bietet an, eine weitere Beschäftigung sei über eine Zeitarbeitsfirma möglich. Entsprechend natürlich mit neuer Probezeit und ebenfalls ersteinmal befristet.

Welche Folgen hätte es nun, wenn ich einen Gleichstellungsantrag stelle und/oder einen Verschlechterungsantrag stelle und mit diesem eventuell 50% anerkannt bekomme?
Hätte dieses Auswirkungen auf diese Situation?

Es kommt noch hinzu, dass der Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma schon unterzeichnet wurde und somit zum 1.1.2011 greift.

-- Editiert am 03.12.2010 08:50

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5 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

... nein, die erhöhung der mde wirkt sich nciht aus. denn du stehst ja nicht vor einer kündigung, vielmehr läuft ein befristeter vertrag aus, wie der vertrag es vorsieht.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich bin seit 2007, jeweils mit befristeten Arbeitsverträgen, in einem Unternehmen tätig.


Wurde das Unternehmen erst 2006 neu gegründet?
Lag für die Befristungen ein Sachgrund vor? Wie oft wurde denn die Befristung verlängert?

quote:
Es kommt noch hinzu, dass der Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma schon unterzeichnet wurde und somit zum 1.1.2011 greift.


Sie haben den neuen Arbeitsvertrag mit der Leihfirma bereits unterzeichnet?

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
tepnor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wurde das Unternehmen erst 2006 neu gegründet?
Lag für die Befristungen ein Sachgrund vor? Wie oft wurde denn die Befristung verlängert?


Der Vertrag wurde insgesamt zweimal verlängert.

quote:
Sie haben den neuen Arbeitsvertrag mit der Leihfirma bereits unterzeichnet?


Richtig, den Vertrag habe ich unterzeichnet. Da mir meine Überlegungen diesbezüglich nach meiner Einschätzung zu spät gekommen sind.

quote:
Ich stelle mir die Frage, warum Ihr bisheriger AG so vorgeht. Könnte es sein, dass dieser keinem zukünftigen Schwerbehinderten mit 50 % oder Gleichgestellt mit mehr rechtlichen Zugeständnissen rechtlich verpflichtet sein möchte?


Das Vorgehen des Arbeitgebers wird wie folgt begründet:
Das Mutterunternehmen gibt einen so genannten Headcount vor, in diesem ist derzeit keine neue Stelle vorgesehen/freigegeben.
Der AG hat definitiv keine Probleme mit meiner Erkrankung/Behinderung. Im Grunde kann man sich diesbezüglich keinen besseren AG vorstellen. Ich habe die Art meiner Erkrankung (Krebs) fairerweise schon beim Einstellungsgespräch erwähnt. Die Reaktion darauf war für mich überraschend erfreulich.

Hinzu kommt, das während meiner Beschäftigung, seit ca 1 1/2 Jahren ein Kollege von der Leiharbeitsfirma in meiner Abteilung arbeitet. Dieser macht den selben Job wie ich.
Dieser wird wohl jetzt einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, da eine Weiterbeschäftigung über die Zeitarbeitsfirma wohl auf 2 Jahre beschränkt ist.
Somit ist es im Grunde nur ein Tausch der vertraglichen Grundlagen von uns beiden.
Eine befristete Einstellung ist durch den Mutterkonzern abgesegnet.

Den Vertrag bei der Leihfirma habe ich unterschrieben, da ich im Grunde nicht klagen kann, ich konnte meine Vorstellungen durchsetzen. Es ist halt nur die Ungewissheit durch den erneuten befristeten Vertrag.
Jedenfalls bekomme ich jedesmal mündlich zugesagt, dass sobald der Mutterkonzern die Stelle freigibt, dass ich dann sofort einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme.



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich habe dieselbe Vermutung wie Boogus, dass die Befristung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist. Das könnten Sie längstens innerhalb von 3Wochen nach auslaufen des befristeten AV vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Vorher sollte man sich von einem guten Fachanwalt bezüglich der Chancen beraten lassen. Ich entnehme aus der Beschreibung, dass Sie einen qualifizierten und damit sicherlich auch besser bezahlten Job ausführen. Daher sollte man sich m.E. ´wenigstens die Erstberatung bei einem Anwalt gönnen, auch wenn es ca. 100 bis 200Euro kostet.

Allerdings lese ich hier zwichen den Zeilen, dass Sie den Weg nicht gehen werden.


quote:
Hinzu kommt, das während meiner Beschäftigung, seit ca 1 1/2 Jahren ein Kollege von der Leiharbeitsfirma in meiner Abteilung arbeitet. Dieser macht den selben Job wie ich.
Dieser wird wohl jetzt einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, da eine Weiterbeschäftigung über die Zeitarbeitsfirma wohl auf 2 Jahre beschränkt ist.


Das ist doch alles ein Witz, was hier getan wird, um einen unbefristeten Vertrag der AN zu umgehen. Die AGs haben kein Problem noch nebenbei die Leihfirmen mitzufinanzieren, aber fest einstellen geht angeblich gar nicht.
Warum sollte die Weiterbeschäftigung des Kollegen über die Zeitfirma auf 2 Jahre beschränkt sein?

Gibt es eigentlich einen BR in der Firma?

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