Seit 01.03.2021 arbeite ich im öffentlichen Dienst.
Im Juli 2021 habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Im April 2022, also nach 9 Monaten wurde mir ein Schwerbehinderungsgrad von 30 zuerkannt. Hiergegen habe ich umgehend Widerspruch eingelegt, weil diverse Sachlagen nicht berücksichtigt wurden. Nach nochmaligen 11 Monate wurde nun meinem Widerspruch vom April 2022 stattgegeben und mir ein Schwerbehinderungsgrad von 50 mit Wirkung ab dem 16.07.2021 erklärt.
Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat nun dieser neue Schwerbehinderungsgrad hinsichtlich des rückwirkenden Datums vom 16.07.2021?
Im Jahr 2021 und 2022 hätte mir somit mehr Uraub (5 zusätzlich Urlaubstage) zugestanden.
Auch steuerlich wäre ich wohl bessergestellt gewesen.
Kann man hier rückwirkend etwas geltend machen?
Danke für jedwede Antwort!
Schwerbehinderungsgrad nach 20 Monaten korrigiert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Du wirst deinem AG den neuen Bescheid ja zugestellt haben.
Für 2022 dürftest du den zusätzlichen U-Anspruch noch geltend machen können; für 2021 glaube ich das nicht.
Steuer ist ein anderes Thema - für 2022 wird da auch noch was gehen.
Ansonsten hat der GdB von 50 noch erhöhten Kündigungsschutz zur Folge, was sich ja offenbar derzeit nicht als erforderlich darstellt.
... ich muss korrigieren: Anspruch im Prinzip rückwirkend ja - Realisation für das vergangene Jahr nur dann, wenn du vorsorglich den Zusatzurlaub während des Feststellungsverfahren beantragt haben solltest. Dazu:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/zusatzurlaub-schwerbehinderung-von-arbeitnehmern_76_433930.html
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Steuerlich geht auch für 2021 was - man beantrage Änderung des Steuerbescheides wegen der "Änderung eines Grundlagenbescheides" - in dem Fall kann auch ein rechtskräftiger Steuerbescheid geändert werden.
Übrigens steht Ihnen der Steuerfreibetrag für 2021, bezogen auf den GdB von 30, ganzjährig zu.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
28 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten