Schwule Lehrer an einer katholischen Schule

23. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
zusammen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwule Lehrer an einer katholischen Schule

Guten Tag!

Ein paar allgemeine Fragen:

- müssen alle Lehrer, die in einer katholischen Schule arbeiten, katholisch sein?
- darf eine katholische Schule einen Lehrer nicht einstellen, weil er schwul ist?
- darf eine katholische Schule einen Lehrer kündigen, weil er schwul ist?

Meinungen? Erfahrungen?

Frohe Ostern!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// - müssen alle Lehrer, die in einer katholischen Schule arbeiten, katholisch sein?

im prinzip nicht, in der praxis eher doch.
nach dem agg wäre es eine diskriminierung, andersgläubige lehrer wegen ihres anderen glaubens abzuweisen. auch nach der grundordnung für den kirchlichen dienst können nicht-katholische, sogar nicht getaufte bei der kirche angestellt werden - die fachlichkeit geht eigentlich dem katholisch-sein-müssen voraus. für nicht-katholiken gelten abgestufte loyalitätspflichten ggü dem kirchlichen arbeitgeber.
allerdings ist die kirche frei darin zu entscheiden, für welche tätigkeiten in kirchlichen einrichtungen das katholische bekenntnis voraussetzung ist. die berechtigung ist ohne weiteres einzusehen, wo es um die verkündigung und um die vermittlung christlicher werte geht. aber das legen die kirchlichen träger sehr weit aus und fordern es u.u. für alle beschäftigten (wo es die bewerberlage zulässt). dagegen steht die position, dass das bekenntnis tatsächlich für den fraglichen beruf notwendig sein muss: also für manche lehrberufe streng, für andere eher locker. ... es müsste sich halt einer finden, der diese frage mal durch die instanzen klagt.

/// - darf eine katholische Schule einen Lehrer nicht einstellen, weil er schwul ist?

schwul zu sein, die bloße sexuelle neigung ist an sich auch für kirchliche schulen kein ablehnungsgrund - solange der betreffende seine neigung nicht offen lebt; offen zusammen wohnen oder gar in 'eingetragener lebensgemeinschaft' widersprechen der kirchlichen lehre, die jeder kirchlich beschäftigte anzuerkennen hat. daraus folgt auch, dass kündigung eines bestehenden arbeitsverhältnisses nur dann möglich ist, wenn ein schwuler mitarbeiter offen gegen diese loyalitätspflichten verstößt.
in der praxis freilich wird ein anstellungsträger, wenn er entsprechende informationen aus dem bewerbungsprozess gewinnen sollte, möglichen künftigen konflikten daraus eher aus dem weg gehen wollen und schwule von vornherein eher nicht anstellen. gleich qualifizierte werden in dem bewerberpool ja wohl auch zu finden sein ....



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-- Editiert am 23.04.2011 13:42

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich schmeisse nochmal das entscheidende Wort in den Ring: "Tendenzbetrieb."

wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

@wirdwerden
'tendenzbetrieb' trifft es nicht - gewerkschaften sind tendenzhbetriebe z.b.. anerkannte religionsgemeinschaften haben lt. grundgesetz art. 140 das recht, ihre angelegenheiten im rahmen der bestehenden gesetze selbst zu regeln.

quote:<hr size=1 noshade>
Artikel 140 GG
>> bezieht u.a. Artikel 137 WRV (Weimarer Reichsverfassung) ins GG mit ein

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
...
<hr size=1 noshade>


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-- Editiert am 24.04.2011 08:48

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#4
 Von 
zusammen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" würde dann also bedeuten, dass auch im Rahmen des Antidiskriminierungsgesetzes? Das würde dann heißen, dass auch eine katholische Schule einen offen schwulen Mann nicht kündigen darf bzw. einstellen soll.

So viel die Theorie... Die Praxis ist wahrscheinlich sowieso komplizierter.

LG

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ... nicht kündigen darf (1) bzw. einstellen soll(2)

(1) ... zumindest nicht wegen seiner sexuellen orientierung . ggf. aber durchaus und nach belehrung wegen missachtung der katholischen sittenlehre.
(2) ... 'soll' ist wohl ein bisschen viel verlangt. 'kann': ja. rechtlich.
ich wiederhole mich.

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-- Editiert am 24.04.2011 17:22

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