Angenommen eine angestellte Person eines Großunternehmens bekommt rund 25% weniger Gehalt als der Durchschnitt des Teams, in welchem er arbeitet und in dem alle eine vergleichbare Leistung erbringen. Sagen wir, es handelt sich beispielsweise um einen Differenzbetrag von 20000 EUR brutto im Jahr: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die angestellte Person, um ein ähnliches Gehalt einzufordern?
Im Arbeitsvertrag steht eine sog. Geheimhaltungsklausel, dass über die Vergütung nicht gesprochen werden dürfe. Meinen Recherchen nach ist eine solche Klausel bei Angestellten unwirksam lt. höherer Rechtsprechung.
Kommt hier das Entgelttransparenzgesetz zur Geltung? Ursprünglich wurde es konzipiert, um für mehr Klarheit bei ungleicher Vergütung von Frauen zu Männern zu sorgen. Angenommen die oben beschriebene ungleiche Vergütung trifft eine männliche Person, kann dennoch das EntgTranspG hier als Basis dienen?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) scheint mir hier nicht zur Anwendung zu kommen, solange nicht eine dort benannte konkrete Diskriminierung (Geschlecht, Herkunft etc.) vorliegt, wovon im oben beschriebenen Fallbeispiel nicht ausgegangen wird.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Sehr ungleiches Gehalt bei vergleichbarer Tätigkeit
1. März 2023
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Frage vom 1. März 2023 | 20:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr ungleiches Gehalt bei vergleichbarer Tätigkeit
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#1
Antwort vom 1. März 2023 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatSehr ungleiches Gehalt bei vergleichbarer Tätigkeit :
Vergleichbar ≠ gleich
Insofern sollte man mal herausarbeiten welche Anteile gleich sind, welche nicht und wie diese bei dem betreffenden MA zu bewerten wären.
ZitatIm Arbeitsvertrag steht eine sog. Geheimhaltungsklausel, dass über die Vergütung nicht gesprochen werden dürfe. :
Die sind in der Regel nichtig.
ZitatWelche rechtlichen Möglichkeiten hat die angestellte Person, um ein ähnliches Gehalt einzufordern? :
Einfach fordern, denn fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
#2
Antwort vom 2. März 2023 | 11:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5653x hilfreich)
Ich meine, nein. Auch nicht mit dem AGG.ZitatKommt hier das Entgelttransparenzgesetz zur Geltung? :
Es gibt vielfältige Gründe, warum AN in Unternehmen unterschiedliche Vergütungen erhalten.
Ein einziges Kriterium=Leistung (?) dürfte nicht ausreichen, um eine gleiche/ähnlich hohe Vergütung erfolgreich einzufordern.
Richtig, aber nicht wichtig, weil nichtig.Zitatist eine solche Klausel bei Angestellten unwirksam :
Der AN weiß es ja trotzdem. Keiner musste mit ihm gesprochen haben.
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#3
Antwort vom 2. März 2023 | 11:50
Von
Status: Weiser (16972 Beiträge, 5890x hilfreich)
Gar keine. Ungleiche Gehälter sind völlig normal wenn es keine festgelegten Lohngruppen gibt.ZitatWelche rechtlichen Möglichkeiten hat die angestellte Person, um ein ähnliches Gehalt einzufordern? :
Du hast einfach schlecht verhandelt.
#4
Antwort vom 2. März 2023 | 12:54
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
ZitatGar keine. :
Doch - verhandeln kann Julius sein Gehalt durchaus neu bei passender Gelegenheit.
Er sollte sich aber schlau machen, wie er geschickt verhandelt: 'ich will auch' ist kein starkes Argument.
#5
Antwort vom 2. März 2023 | 15:47
Von
Status: Weiser (16972 Beiträge, 5890x hilfreich)
Danach war aber nicht gefragt. Der TE hat nach rechtlichen Möglichkeiten gefragt das "fehlende" Gehalt einzufordern.ZitatDoch - verhandeln Julius sein Gehalt durchaus neu :
#6
Antwort vom 2. März 2023 | 16:14
Von
Status: Unbeschreiblich (38435 Beiträge, 14002x hilfreich)
Ein Großunternehmen wird einen Betriebsrat haben, der (hoffentlich) einen Überblick über die Gehaltsstruktur hat. Dazu dürfte es einen Tarifvertrag, möglicherweise Betriebsvereinbarungen geben. Wenn man sich insoweit einen Überblick verschafft hat, kann man fundiert an die Forderung einer Gehaltserhöhung ran gehen.
wirdwerden
#7
Antwort vom 2. März 2023 | 16:34
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
... da hast du Recht - ich habe mich verleiten lassen. Sorry, laie.
#8
Antwort vom 2. März 2023 | 22:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatDu hast einfach schlecht verhandelt. :
Das dieses Argument neuerdings erheblichen Einschränkungen unterliegt, ging ja nun in den Nachrichten rauf und runter ...
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