Sehr ungleiches Gehalt bei vergleichbarer Tätigkeit

1. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Julius Recht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr ungleiches Gehalt bei vergleichbarer Tätigkeit

Angenommen eine angestellte Person eines Großunternehmens bekommt rund 25% weniger Gehalt als der Durchschnitt des Teams, in welchem er arbeitet und in dem alle eine vergleichbare Leistung erbringen. Sagen wir, es handelt sich beispielsweise um einen Differenzbetrag von 20000 EUR brutto im Jahr: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die angestellte Person, um ein ähnliches Gehalt einzufordern?

Im Arbeitsvertrag steht eine sog. Geheimhaltungsklausel, dass über die Vergütung nicht gesprochen werden dürfe. Meinen Recherchen nach ist eine solche Klausel bei Angestellten unwirksam lt. höherer Rechtsprechung.

Kommt hier das Entgelttransparenzgesetz zur Geltung? Ursprünglich wurde es konzipiert, um für mehr Klarheit bei ungleicher Vergütung von Frauen zu Männern zu sorgen. Angenommen die oben beschriebene ungleiche Vergütung trifft eine männliche Person, kann dennoch das EntgTranspG hier als Basis dienen?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) scheint mir hier nicht zur Anwendung zu kommen, solange nicht eine dort benannte konkrete Diskriminierung (Geschlecht, Herkunft etc.) vorliegt, wovon im oben beschriebenen Fallbeispiel nicht ausgegangen wird.

Vielen Dank für Eure Antworten!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Julius Recht):
Sehr ungleiches Gehalt bei vergleichbarer Tätigkeit

Vergleichbar ≠ gleich

Insofern sollte man mal herausarbeiten welche Anteile gleich sind, welche nicht und wie diese bei dem betreffenden MA zu bewerten wären.



Zitat (von Julius Recht):
Im Arbeitsvertrag steht eine sog. Geheimhaltungsklausel, dass über die Vergütung nicht gesprochen werden dürfe.

Die sind in der Regel nichtig.



Zitat (von Julius Recht):
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die angestellte Person, um ein ähnliches Gehalt einzufordern?

Einfach fordern, denn fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Julius Recht):
Kommt hier das Entgelttransparenzgesetz zur Geltung?
Ich meine, nein. Auch nicht mit dem AGG.

Es gibt vielfältige Gründe, warum AN in Unternehmen unterschiedliche Vergütungen erhalten.
Ein einziges Kriterium=Leistung (?) dürfte nicht ausreichen, um eine gleiche/ähnlich hohe Vergütung erfolgreich einzufordern.

Zitat (von Julius Recht):
ist eine solche Klausel bei Angestellten unwirksam
Richtig, aber nicht wichtig, weil nichtig.
Der AN weiß es ja trotzdem. Keiner musste mit ihm gesprochen haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Julius Recht):
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die angestellte Person, um ein ähnliches Gehalt einzufordern?
Gar keine. Ungleiche Gehälter sind völlig normal wenn es keine festgelegten Lohngruppen gibt.

Du hast einfach schlecht verhandelt.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Gar keine.

Doch - verhandeln kann Julius sein Gehalt durchaus neu bei passender Gelegenheit.
Er sollte sich aber schlau machen, wie er geschickt verhandelt: 'ich will auch' ist kein starkes Argument.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Doch - verhandeln Julius sein Gehalt durchaus neu
Danach war aber nicht gefragt. Der TE hat nach rechtlichen Möglichkeiten gefragt das "fehlende" Gehalt einzufordern.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ein Großunternehmen wird einen Betriebsrat haben, der (hoffentlich) einen Überblick über die Gehaltsstruktur hat. Dazu dürfte es einen Tarifvertrag, möglicherweise Betriebsvereinbarungen geben. Wenn man sich insoweit einen Überblick verschafft hat, kann man fundiert an die Forderung einer Gehaltserhöhung ran gehen.

wirdwerden

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... da hast du Recht - ich habe mich verleiten lassen. Sorry, laie.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du hast einfach schlecht verhandelt.

Das dieses Argument neuerdings erheblichen Einschränkungen unterliegt, ging ja nun in den Nachrichten rauf und runter ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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