Selber Kündigen oder kündigen lassen?

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
HansF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Selber Kündigen oder kündigen lassen?

Hallo,

in meiner jetzigen Firma in Frankfurt am Main habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeite hier seit 3 Jahren. Nun wird die Firma teils geschlossen und ich werde leider nicht mehr gebraucht. Nun stellt mich die Chefin frei selbst zu kündigen (1 Monat Kündigungsfrist) oder zum 30.3. gekündigt zu werden. Auch habe ich die Möglichkeit, wenn ich schnell etwas anderes finde, einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Sie bietet mir an, den Resturlaub auszuzahlen (in Form einer Abfindung, da steuerlich günstiger) oder mir etwas schönes davon über die Firma zu kaufen.

Meine Fragen:
Wie soll ich vorgehen? Selber kündigen schließe ich aus.
Lieber Urlaub auszahlen oder etwas kaufen?

Ich danke euch für die Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ihre Chefin kann Sie wohl kaum noch mit 4-Wochen-Frist zum 30.03. kündigen. Also zur Klärung die Frage:
Zu wann soll die Kündigung tatsächlich erfolgen?
Sollten Sie sich auf eine Kündigung mit verkürzter Frist einlassen, wird das Arbeitslosengeld für diese Zeit gesperrt, da Sie freiwillig auf Gehalt verzichtet haben. Überhaupt führt eine Abfindung zu einer genauen Prüfung durch die AfA, da ja üblicherweise Ansprüche des Arbeitnehmers damit vom Arbeitgeber abgekauft werden.

Die steuerrechtliche Frage ist wohl besser unter Steuerrecht aufgehoben.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
HansF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, falsch ausgedrückt. Ende März soll ich de Kündigung erhalten und zu Ende April dann gekündigt sein. Den Gefahren für das ALG bin ich mir bewusst, ich erhoffe mir, dass ich bis Ende März eine Zusage in einer anderen Firma habe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Wenn dich dein AG fristgerecht kündigt, wird die Abfindung nicht beim ALG I angerechnet. Das ist nur bei Unterschreitung der Kündigungsfrist so.
Wenn dir dein AG den Urlaub als solchen auch auszahlt, beginnt deine Arbeitslosigkeit erst nach dem Urlaub.
Also ist bei fristgerechter Kündigung die Abfindung die bessere Variante für dich.

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