Hallo,
hat man wenn man selbständig ist (freier Handelsvertreter im Auftrag für eine Firma), dann ein Kind bekommt und daher dieser Arbeit nicht mehr nachgehen kann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Selbständig->Kind->Arbeitslosengeld?
15. März 2007
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Frage vom 15. März 2007 | 16:53
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 3x hilfreich)
Selbständig->Kind->Arbeitslosengeld?
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#1
Antwort vom 15. März 2007 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Nein, da Du ja nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Du hast aber Anspruch auf Elterngeld für 12 Monate, was ja genauso hoch ist, wie ein mögliches Arbeitslosengeld.
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