Selbständigkeit / Chef verstorben / Kündigungsfristen?

5. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Indiahh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständigkeit / Chef verstorben / Kündigungsfristen?

Hallo Miteinander,

vor etwa 2 Wochen ist mein Chef verstorben. Dieser führte bis zu seinem Tod eine Selbständigkeit (keine GmbH) aus, mit mir als Angestellte. Sein Bruder ist Alleinerbe und will die Selbstständigkeit insforn weiterführen, dass er die Güter veräußert die noch in der Firma sind. Er möchte mich übernehmen, das Arbeitsverhältnis wäre jedoch befristet auf ein Jahr.
Nun habe ich ein anderes Jobangebot, welches ich gern annehmen möchte. Fristgerechte Kündigung meinerseits Ende Januar ist machbar. Der neue Job würde am 1.2. 2025 beginnen.

Aber wie ist das jetzt eigentlich? Bin ich trotz Tod weiterhin beschäftigt? Ich habe einiges gelesen und steige nicht so ganz durch. Manche schreiben mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis, andere schreiben es geht auf den Erben über? Falls ich derzeit beim Erben angestellt bin, hat er sich dann auch an Kündigungsfristen zu halten oder könnte er mich fristlos entlassen? 2 Monate ohne Gehalt kann ich nicht überbrücken und das bereitet mir ziemliche Sorgen.

Vielleicht mag mir da da Jemand weiterhelfen? :) Vielen Dank




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9620 Beiträge, 2037x hilfreich)

Zitat (von Indiahh):
Sein Bruder ist Alleinerbe


Dann erbt er auch den Arbeitsvertrag mit dir

Zitat (von Indiahh):
Falls ich derzeit beim Erben angestellt bin, hat er sich dann auch an Kündigungsfristen zu halten oder könnte er mich fristlos entlassen? 2 Monate ohne Gehalt kann ich nicht überbrücken und das bereitet mir ziemliche Sorgen


Vielleicht hilft miteinander reden.....

Signatur:

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(711 Beiträge, 242x hilfreich)

Zitat (von Indiahh):
Falls ich derzeit beim Erben angestellt bin, hat er sich dann auch an Kündigungsfristen zu halten oder könnte er mich fristlos entlassen?

Mit dem Tod des Arbeitgebers gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Erben über, d.h. der Erbe tritt als "neuer" Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ein und übernimmt die Funktion des Arbeitgebers. Der Eintritt in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bedingt, dass der neue Arbeitgeber den Arbeitsvertrag so zu nehmen hat, wie er ist. Es ist daher weder erforderlich, einen neuen Arbeitsvertrag zu schließen noch irgendwas zu ändern. Das bedeutet auch, dass die ggf. bereits Kraft Gesetz verlängerten Kündigungsfristen zu Ihren Gunsten fortgelten. Ebenso gibt es auf Grund des Todes bzw. Erbfalles keine "Sonderkündigungsrechte" oder wäre ein fristlose Kündigung gerechtfertigt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20025 Beiträge, 7265x hilfreich)

Wenn der Bruder die Firma erbt und das Erbe antritt, erbt er auch die Verpflichtungen.
Einen Grund für die 'Fristlose' gibt es nicht, ordentliche Kündigung geht in einem Kleinstbetrieb im Prinzip immer - mit welchen K-Fristen, ergibt sich aus deinem AV. Sondersituation bei dir: befristeter AV.
Du schreibst nicht, wann der Vertrag endet; du schreibst nicht, ob der befristete AV eine Kündigung vor Beendigung vorsieht, bist aber sicher, dass du zu Ende Jan. 25 kündigen kannst.
Summa: kein Grund zur Besorgnis.

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