Keine Ahnung ob ich hier richtig bin. Kan man auch wenn man die private Insolvenz eingereicht hat sich noch selbständig machen.
Danke
Selbständigkeit
quote:
Keine Ahnung ob ich hier richtig bin.
Das passt dann wohl eher hier -> http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=35
MfG
keine gewissheit, aber eine qualifizierte vermutung:
private insolvenz dürfte sich weniger darauf auswirken, dass man sich selbständig macht und eine firma anmeldet, als darauf, woher man geld bekommt für die neue firma.
vor allem wird von bedeutung sein, alles zu unterlassen, was das ziel des privaten insolvenzverfahrens infrage stellen könnte.
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"(Betriebsrat seit etlichen Jahren)"
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Wenn man ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ausüben will, könnte die Privatinsolvenz dem entgegen stehen. Außerdem fällt sämtlicher Neuerwerb eigentlich gem. § 35 InsO in die Insolvenzmasse. Da es bei Selbständigkeit keinen Pfändungsschutz wie bei Arbeitseinkommen gibt, müssten theoretisch sämtliche Forderungen, die der Schuldner aufgrund seiner Tätigkeit erwirbt, auf das Treuhänderkonto beglichen werden. Man sollte auf jeden Fall mit dem Treuhänder darüber sprechen.
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