Selbständigkeit

9. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)
Selbständigkeit

Keine Ahnung ob ich hier richtig bin. Kan man auch wenn man die private Insolvenz eingereicht hat sich noch selbständig machen.

Danke




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

keine gewissheit, aber eine qualifizierte vermutung:
private insolvenz dürfte sich weniger darauf auswirken, dass man sich selbständig macht und eine firma anmeldet, als darauf, woher man geld bekommt für die neue firma.
vor allem wird von bedeutung sein, alles zu unterlassen, was das ziel des privaten insolvenzverfahrens infrage stellen könnte.

-----------------
"(Betriebsrat seit etlichen Jahren)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

Wenn man ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ausüben will, könnte die Privatinsolvenz dem entgegen stehen. Außerdem fällt sämtlicher Neuerwerb eigentlich gem. § 35 InsO in die Insolvenzmasse. Da es bei Selbständigkeit keinen Pfändungsschutz wie bei Arbeitseinkommen gibt, müssten theoretisch sämtliche Forderungen, die der Schuldner aufgrund seiner Tätigkeit erwirbt, auf das Treuhänderkonto beglichen werden. Man sollte auf jeden Fall mit dem Treuhänder darüber sprechen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.881 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.343 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.