Selbstanzeige bei falscher Teilzeit?

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
verwelkt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstanzeige bei falscher Teilzeit?

Hallo,
folgender Fall:
AN arbeitet seit ca. 3 Jahren bei AG als Vollzeitkraft.
Vor 9 Monaten wird der AN nach einem Gespräch mit AG offiziel auf Teilzeit umgestellt, arbeitet aber weiterhin mit der gleichen Arbeitszeit wie bei Vollzeit. In disem Gespräch droht AG dem AN implizit mit Kündigung oder Insolvenz der Firma wenn er nicht mitmacht. Auf Drängen des AN, der mit der Sache nicht einverstanden ist, wird ein Kompromiss gemacht und die falsche Teilzeit auf die kommenden 6 Monate vereinbart. Dies ermöglicht dem AG weniger Sozialabgaben an Finanzamt, Krankenkasse usw. Das was dem AN zu seinem vorherigen Vollzeit Nettogehalt jetzt fehlt soll er monatlich in bar ausbezahlt bekommen, so daß er außer weniger Einzahlung in die Rentenkasse und ALversicherung keine weiteren Nachteile hat - außer einem schlechten Gewissen und zahllose unruhige Nächte... Trotz der schwarzen Barzahlung an den AN bleibt dem AG noch eine ordentliche Ersparnis.
Am Ende der 6-monatigen Frist wünscht AN die versprochene Änderung zur offizielen Vollzeitkraft. AG kommt mit gleichen Gründen wie damals, droht mit Insolvenzeröffnung und möchte falsche Teilzeit weiterlaufen lassen, solange bis es "der Firma besser geht". Aus 6 Monaten sind nun schon 9 Monate geworden. Hinzu kommt noch das AN von den 9 Barzahlungen bis dato erst 3 erhalten hat, weil der AG weiß dass es nur mündlich vereinbart wurde und der AN außer dem Wort des AGs nichts hat und eigentlich nichts beweisen kann.

Wie vorgehen wenn der AN jetzt schon weiß das er im Juli oder spät. August kündigen wird, weil er ab September den 2. Bildungsweg machen wird. Wenn möglich fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung und mit deftigem Denkzettel für den AG!

Was passiert wenn der AN den ganzen Fall selbst vor dem Arbeitsgericht anzeigt, und wann wäre dafür der beste Zeitpunkt?
Soll AN dem Arbeitsgericht auch das mit den 3 bisherigen Schwarzzahlungen beichten oder lieber verschweigen? Für wen ist die Strafe höher und wie sieht solche für AN und AG aus?

Auch interessant folgender Wikipedia Eintrag zur Selbstanzeige:
"Selbstanzeige ist ein Begriff aus dem Steuerstrafrecht. Mit dem Institut der Selbstanzeige wird "tätige Reue" auch nach einem bereits vollendeten Delikt mit Straffreiheit honoriert, ein Phänomen, das dem Strafrecht sonst fremd ist."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, konkreter Rat kann (und darf) hier nicht gegeben werden.

Der beste Zeitpunkt wird vermutlich das Ende der Tätigkeit sein. (Wann denn sonst?)

Man sollte irgendwelche Nachweise erbringen können für die Mehrstunden. Der AG wirds ja vermutlich nicht bestätigen.

Zu Strafen bezüglich Steuerangelegenheiten, wissen die user im Forum Steuerrecht sicher besser Bescheid.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hat es damals eine ordentliche Änderungskündigung bezüglich Reduzierung der Arbeitszeit gegeben?
Grundsätzlich ist es immer ein Nachteil, wenn man trickst oder dabei hilft.

0x Hilfreiche Antwort

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