Mein arbeitgeber hat mich 11.05.2012 angerufen und mir gefragt warum ich seit 2 wochen krank bin. Und dass ich eine kündigung will.
Ich habe ihn gesagt sie können mir gerne kündigung schreiben , schreiben sie mir nächste woche meine komplett resturlaub , und dannach unbezahlte urlaub. Dann können sie mir kündigung schreiben... Und er sagte ok...
Wegen diesen gespracht habe ich mich nicht mehr krank geschrieben lassen...
Und heute habe ich eine brief in der hand da steht...
[color=red]Sehr geehrter Her XXX,
Hiermit bestätigen wir ihre telefonische kündigugn vom 13.05.2012 zum 14.05.2012.
Ihre arbeitspapiere erhalten sie mit nächsten lohnabrechnung...[/color]
Was kann man gegen diesen brief machen...
Ich habe noch Probezeit
ich arbeite erst seit 5 monate in diesem zeitarbeitsfirma...
Bei selbskündigung kriege ich 3 bis 12 woche keine ALG 1 und auch keine ALG 2 oder nicht?
Ich bin verheiratet und habe ein kind , mit was soll ich leben , miete zahlen usw...
Ich bitte schnell um ihre hilfe...
Und soory für meine schlechte deutsch...
Mfg
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Selbstkündigung... (Telefonisch) (ALG 1 SPERRE)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Du nicht mehr zum Arzt gegangen bist ist nicht gut.
Denn als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber wurden in der Rechtsprechung angesehen:
Androhung von Krankheit
Grundlose und "beharrliche" Arbeitsverweigerung
Selbstbeurlaubung
Aber die Kündigung kannst Du evtl. noch abwehren, denn auch bei Zeitarbeitsfirmen gibt es Kündigungsfristen, die sich nach ein paar Wochen auch an den gesetzlichen orientieren. Das würde heißen: Innerhalb der Probezeit zum 15. oder Ende des Monats.
Geh mit dieser Kündigung zum Arbeitsgericht und laß bei der Rechtsantragsstelle eine Klage aufsetzen. Das ist kostenlos.
Grund könnte sein:
Dein Pflichtverstoß war nicht rechtswidrig oder schuldhaft. Das heißt, Du musst Rechtfertigungsgründe darlegen oder beweisen, dass Dich kein Verschulden trifft.
Eine Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer ist beispielsweise gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt, wenn sie aufgrund eines ernsthaften Gewissenskonflikts erklärt wurde. Die Umstände, aus denen sich der Gewissenskonflikt ergibt, sind aber vom Arbeitnehmer darzulegen.
Hattest Du Zeugen bei dem Gespräch? Hilfreich könnte hier auch eine sprachliche Verständigungsstörung sein. Sprich: Du hast das einfach falsch verstanden.
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Vielen dank für schnellen antworten erstmal an florian3011 und kkiser...
Also wenn arbeitgeber seine kündigunbestätigung zurück zieht , kann der mich trotzdem fristlos kündigen wegen Selbstbeurlaubung , unentschuldigtem Fernbleiben usw... (weil ich habe vor 3 monate eine abmahnung , weil ich meine krank status 2 stunden später nach arbeitsbeginn gesagt habe...)
Fristlose kündigung ist genau so schlecht , weil kriegt mann da trotzdem sperrzeit...
Mal angenommen ich habe 3 monate sperrzeit wegen selberkündigung akzeptiert , darf ich dann ALG 2 beantragen und kriegen wenigstens zum leben?
Nochmal vielen dank für antworten.
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Sie würden auf jeden Fall Anspruch auf Einkaufsgutscheine für Lebensmittel vom Jobcenter haben.
Genauer kann man das Ihnen im Forum "Sozialrecht" sagen.
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Ich glaube problem gelöst , neue kündigung kommt am montag sagt der arbeitgeber , ich hoffe dies mal richtig...
Ich gehe morgen mich arbetslos melden...
Sage bescheid wenn was schiff läuft...
Vielen dank für ihre antworten...
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Ich glaube problem gelöst , neue kündigung kommt am montag sagt der arbeitgeber , ich hoffe dies mal richtig...
Ich gehe morgen mich arbetslos melden...
Sage bescheid wenn was schiff läuft...
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Ich glaube problem gelöst , neue kündigung kommt am montag sagt der arbeitgeber , ich hoffe dies mal richtig...
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