Selbstständig - Verfallsfristen für Lohn

5. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)
Selbstständig - Verfallsfristen für Lohn

Person S hat selbstständig gearbeitet ( als Nebenjob zur Erwerbsminderungsrente ), wurde dann als 400-Euro-Kraft eingestellt.

Während der Selbstständigkeit fielen durch die hohe Vergütung pro Stunde zeitweise Beträge an, die höher als 400 Euro ( Hinzuverdienstgrenze bei EM-Rente ) waren.

In gemeinsamer Absprache wurde dann gesagt, dass diese Beträge zur Auszahlung kämen, wenn ein Monat weniger als 400 Euro "brächte".

Dazu kam es nicht bzw. als S dann den 400-Euro-Job hatte, wurden nur die geleisteten Stunden überwiesen, mit dem Hinweis "über das andere reden wir dann später".

Nun endete der 400-Euro-Job im Streit und meine Frage ist:

Im Arbeitsvertrag für die Selbstständigkeit ist eine Verfallsfrist von 5 Tagen nach Monatsende für die Anmeldung von Ansprüchen angegeben, die m.W. nach durch die Kürze der Zeit unwirksam wurde.

Wenn Person S nun die Ansprüche ( aus 2011 ) geltend machen wollte - wäre das Eurer Meinung nach das Resultat?

Könnten diese Ansprüche tatsächlich aufgrund einer Unwirksamkeit der Verfallsfrist geltend gemacht werden und welche Auswirkungen hätte dies dann bez. der EM-Rente?

Ist nicht mein Fall, aber eine Freundin steht gerade vor dieser Fragestellung.

Gruß, Mira

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Bei so Fällen hab ich immer Bauchschmerzen. Da wurde ein Betrug verabredet zu Lasten der Rentenkasse. Und wir sollen jetzt aufzeigen, wie man das am besten weitermacht?

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

Eine Ausschlussfrist von 5 Tagen dürfte in der Tat nichtig sein.
Ansonsten: Über Resultate zu spekulieren halte ich für müßig.

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Person S hat selbstständig gearbeitet ( als Nebenjob zur Erwerbsminderungsrente ), wurde dann als 400-Euro-Kraft eingestellt.


Selbständig wäre mit Gewerbeschein, als Freiberufler
400 Euro kann auch ein Teilzeitjob sein

Klär doch erst mal die Grundlagen deiner Frage.

In einem "Dienstvertrag" kann man alles mögliche regeln. In einem Arbeitsvertrag hat man einen gewissen Schutz.



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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich verstehe hier, dass es nur eine Absprache gab. Oder gab es eine schriftliche Vereinbarung?

Wie will man ein "4 Augen Gespräch" beweisen?

Und der Streit dürfte auch nicht gerade hilfreich sein.

Von daher ist die Diskussion über Verfallsfristen müßig und das Geld dürfte wohl verloren sein.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Erstmal einfach aus der Frage kopiert, um eine unnötige Diskussion zu beenden:

"Person S hat selbstständig gearbeitet ( als Nebenjob zur Erwerbsminderungsrente ), wurde dann (DANN) als 400-Euro-Kraft eingestellt."


"Im Arbeitsvertrag für die Selbstständigkeit ist eine Verfallsfrist von 5 Tagen nach Monatsende für die Anmeldung von Ansprüchen angegeben, die m.W. nach durch die Kürze der Zeit unwirksam wurde."
5 Tage nach was? Wieso wurde der Vertrag unterschrieben, grusel.



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#8
 Von 
Heifin
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 106x hilfreich)

Das scheint eine Frage aus dem Studium zu sein, deren Lösung Sie selbst erarbeiten sollten...

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"PS: Hier ist lediglich meine Werthaltung wiedergegeben"

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#9
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Nein, das war schon eine ernstgemeinte Fragestellung von meiner Seite. Ich hab jetzt alles auf sich beruhen lassen und unter "Lehrgeld" verbucht.

Gruß, Mira

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