Hallo,
mein Mann hat heute sein Arbeitszeugnis des ehemal. AG bekommen und - ehrlich gesagt - wir werden nicht wirklich schlaus draus... Es könnte "befriedigend" bedeuten, aber sicher bin ich nicht. Vom Aufbau ist es sonst ok. Hier das Zeugnis:
Name, geb.dat., Beschäftigung von-bis als "Commis de Rang"
- Kurze Beschreibung des Restaurants -
Herr...erledigte die ihm übertragenen u. aus seinem Tätigkeitsbereich erwachsenden Aufgaben, nach Anleitung, selbstständig u. zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sein Verhalten gegenüb. Gästen, Vorges. u. Mitarb. war einwandfrei. Dank seiner hilfsber. Art war er ein geschätzter Mitarb. und Kollege. Er setzte sich für die Belange des Hauses ein u. zeigte Interesse u. Einsatzbereitschaft. Nur der Vollständigkeit erwähnen wir, dass Herr... stets erhlich, pünktl. u. zuverlässig war.
Herr ... verlässt unser Haus zum 31.August 2006. Wir wünschen ihm für seinen weiteren berufl. wie pers. Lebensweg alles Gute u. weiterhin viel Erfolg.
- Datum -
- Unterschriften -
Was haltet Ihr davon? Einerseits hört es sich ganz gut an, jedoch je öfter ich es lese, desto mehr Zweifel kommen mir.
Man muß noch dazu sagen, dass er in 4 Monaten ziemlich "ausgebeutet" wurde (14 h tägl arbeiten ohne Pause u.ä.). Nach Ende der Probezeit (3 Mon.) deutete nichts darauf hin, dass ihm gekündigt werden sollte.
Muß ich bzw. sollte ich beim (ehemaligen) AG eine Korrektur einfordern? Würde mich über Tipps freuen. Danke!
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"* LAICA *"
Seltsame Formulierungen im Arbeitszeugnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Laica, sind die Abkürzungen von dir oder sind die original so im Zeugnis?
Es gibt doch im Internet Firmen, die für 20 Euro das Zeugnis checken.
Schick das Zeugnis doch aml and die, dann kannst Du sicher sein.
Für mich sieht das Zeugnis sehr konfus aus.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier eine unverbindliche Einschätzung:
>>u. aus seinem Tätigkeitsbereich erwachsenden Aufgaben,<<
Dieser Nebensatz ist ein normalerweise unüblicher Zusatz. Ich würde ihn so interpretieren: Er hat nur das gemacht, was er mußte.
>>zu unserer vollen Zufriedenheit<<
Standardfloskel (entspricht Note 2 bis 2- / stets vollste Zufriedenheit wäre 1)
>>Sein Verhalten gegenüb. Gästen, Vorges. u. Mitarb. war einwandfrei<<
Einwandfrei entspricht einer Note 3.
>>Dank seiner hilfsber. Art war er ein geschätzter Mitarb. und Kollege. Er setzte sich für die Belange des Hauses ein u. zeigte Interesse u. Einsatzbereitschaft<<
Das würde ich positiv bewerten. Es relativiert eigentlich auch den ersten Satz.
>>Nur der Vollständigkeit erwähnen wir, dass Herr... stets erhlich, pünktl. u. zuverlässig war.<<
Dieser Satz wirkt sehr skurril. Ich weiß nicht, was der AG mit dieser Ausdrucksweise bewirken will.
Möglicherweise ist das aber ein in dieser Branche üblicher Zusatz, um die Rechtschaffenheit des Mitarbeiters zu unterstreichen (Um neue AG vor unehrlichen AN zu schützen). Jedenfalls kann ich nicht direkt etwas negatives erkennen.
@klagdichreich
>>Dank seiner hilfsber. Art war er ein geschätzter Mitarb. und Kollege. Er setzte sich für die Belange des Hauses ein u. zeigte Interesse u. Einsatzbereitschaft<<
... das sehe ich nicht ganz so positiv.
aber insgesamt würde ich auch ein 'befriedigend' herauslesen. ob was besseres zu erzielen ist, ist eine andere frage.
"Nur der Vollständigkeit erwähnen wir, dass Herr... stets erhlich, pünktl. u. zuverlässig war."
Können wir eigentlich nicht sagen, aber der Vollstänigkeit wegen schreiben wir es ??
Passt eigentlich nicht zum Rest, sonst 2-3.
Frag doch mal beim AG nach, wie das gemeint ist ?
Gruß
Michael
Ich bin jetzt etwas klüger als vorher, da ich mich durch eine Unzahl von Arbeitszeugnissen + Beurteilungen gelesen habe.
Die Formulierung: >>Nur der Vollständigkeit erwähnen wir, dass Herr... stets erhlich, pünktl. u. zuverlässig war<< scheint gerade in dieser Branche genau in dieser Form üblich zu sein und für ehrliche Mitarbeiter sozusagen ein Muss. Genauergesagt wäre hier das Weglassen des Satzes (oder einer der Eigenschaften) negativ zu werten. Mit diesem Trick werden nämlich schwarze Schafe gekennzeichnet, ohne dass eine negative Formulierung im Arbeitszeugnis stehen muss. (Erwartet wird diese Formulierung allerdings primär nur bei Berufen, in denen Beschäftigte Zugang zu Betriebsgeldern/-werten haben - also Kassierer, Kellner, Goldschmied u.ä.)
@blaubär49:
Wo sehen Sie denn in dem zitierten Satz einen Haken? Ich kann keinen erkennen.
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
Hallo Venotis! Die Abkürzungen stammen von mir, um nicht den ganzen Klimbim aufschreiben zu müssen. Wie gesagt, vom Aufbau und der Rechtschreibung stimmt alles. Aber der Satz "...erledigte die ihm übertragenen Aufgaben, nach Anleitung(???), selbstständig und zu unserer vollen Zufriedenheit." läßt in mir die Vermutung aufkommen, dass damit folgendes gemeint ist:
Er war nicht in der Lage, selbstständig zu erkennen, was an Arbeit anfiel; wenn man ihm genau sagte, was zu tun war, hat er es in der Regel auch gemacht.
Danke für die Info, @blaubär49! Allerdings hat mich das "nur der Vollständigkeit halber erwähnen wir..." gestört.
"..Er setzte sich für die Belange des Hauses ein und zeigte Interesse u. Einsatzbereitschaft." Ist das nun positiv oder heißt das eher "er hatte nicht wirklich Lust zu arbeiten" ?
Was meint Ihr???
Gruß
Auf jeden Fall ist "nach Anleitung" negativ. Er kann es nicht selbständig.
Die Reihenfolge beim Verhalten ist falsch. An erster Stelle kommen die Vorgesetzten dann Kollegen und Kunden.Aus der falschen Reihenfolge entnimmt man, dass das Verhalten gegenüber Vorgesetzten zu wünschen ließ.
"Die ihm übertragenen Arbeiten" könnte heißen freiwillig macht er keine Arbeiten (hier bin ich mir aber nicht sicher)
Das Zeugnis würde ich so nicht stehen lassen und ein neues verlangen.
Die Reihenfolge (Vorgesetzter, Mitarbeiter, Gäste) kann je nach Job variieren. Bei Außendienstmitarbeitern zum Beispiel wird es positiv gewertet, wenn der Kundenkontakt zuerst erwähnt wird. Da bei Kellnern der Kontakt mit den Gästen ebenfalls sehr wichtig ist, würde ich diese Reihenfolge nicht unbedingt negativ interpretieren.
Das mit >>nach Anleitung<< ist aber wirklich unter aller S...
(ist mir beim ersten Mal gar nicht aufgefalllen)
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
Dieses Zeugnis würde ich auch prüfen lassen.
Wie schon erwähnt "nach Anleitung" heißt, er ist allein zu nix in der Lage.
Die Formulierung "setzte sich für Belange des Hauses ein" oder ähnlich wie "setzte sich sehr für Belange der Kollegen ein"
ist eigentlich ein Verweis darauf, dass er sich um alles gekümmert hat, nur nicht um seine Arbeit.
Kann ja sein, dass das in seiner Branche üblich ist, aber so hab ich das während der Ausbildung beim Thema Zeugnisse in unserer Personalabteilung gelernt.
Gruß
Möchte meine Gedankengänge auch mal offenlegen:
***erledigte die ihm übertragenen u. aus seinem Tätigkeitsbereich erwachsenden Aufgaben, nach Anleitung, selbstständig u. zu unserer vollen Zufriedenheit***
- die Arbeiten, die ihm explizit aufgezeigt wurden, erledigte er befriedigend
***Sein Verhalten gegenüb. Gästen, Vorges. u. Mitarb. war einwandfrei.***
- Reihenfolge ist okay, wenn er hauptsächlich Kundenkontakt hatte. Jedoch war das Verhalten nicht immer (stets) einwandfrei
***Herr ... verlässt unser Haus zum 31.August 2006. Wir wünschen ihm für seinen weiteren berufl. wie pers. Lebensweg alles Gute u. weiterhin viel Erfolg***
- Erfolgswünsche für den beruflichen UND privaten Lebensweg sind positiv zu werten. Allerdings steht nichts zum Grund des Ausscheiden. Dies würde ich wieder negativ auffassen.
Im Großen und Ganzen finde ich das Arbeitszeugnis negativ und würde die 20 Euro füe eine Überprüfung investieren.
Hallo HeddiTB!
Danke für Deine Tipps & Infos! Habe tatsächlich das Geld investiert und das Zeugnis zum Überprüfen weggeschickt. Bin ja mal gespannt, was die mir dazu sagen.... Die Frage ist dann nur, inwieweit der ehemalige AG bereit ist, das Zeugnis zu korrigieren... Aber gut, eins nach dem anderen.
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Hallo blaubär49!
Das mit der Ehrlichkeit, Pünktlichkeit etc. ist ja ok (so wie Sie geschrieben haben). Was mich gestört hat, ist der Zusatz "nur der Vollständigkeit halber erwähnen wir".
Aber gut, wie schon gesagt, ich lasse das Zeugnis nun überprüfen und dann sehen wir weiter.
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"* LAICA *"
Hallo Laica,
Ich denke, dass >>Der Vollständigkeit halber<< wirklich nur eine Standardfloskel ist. Du kannst ja mal die 123recht-Suche verwenden - da findest Du einige Zeugnisse, die haargenau die gleiche Floskel drin haben.
Kannst Du uns auf dem laufenden halten, wenn Du eine Antwort hast? Ist so etwas eigentlich teuer?
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
Wenn er nicht geschrieben hätte "zur Vollständigkeit", wäre das mit der Ehrlichkeit, Pünktlichkeit etc. nicht ok.
Denn sowas schreibt man nur, wenn der AN zwar immer pünklich war, aber nie bereit war Überstunden zu machen. Also pünktlich rein und pünktlich wieder raus.
Dafür wird auch gern verwendet:
>>war stets pünktlich und nutzte die Arbeitszeit korrekt aus<<
Allerdings hat ein Gericht diese Phrase in einem Klagefall als änderungspflichtig angesehen. (nicht wohlwollend genug)
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
Hallo klagdichreich!
Nachdem ich mich ein wenig "durchgegoogelt" habe, habe ich eine ganz gute Internetseite gefunden, die das ab 20 Euro macht. Das ist eine Überprüfung innherhalb 6 Tagen, die kurz beschreibt, was ok und nicht ok ist. Dann gibt es noch die Ausführliche Variante für 39,90 €, die innerhalb 24 h genau Aufschluss darüber gibt und ausserdem Verbesserungsvorschläge gibt. Dieses Geld habe ich jetzt mal investiert und denke, dass ich bis morgen Bescheid habe. Werde dann darüber berichten...
Liebe Grüße
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"* LAICA *"
Hallo, Klagdichreich!
Habe die Zeugnis-Analyse bekommen und es sieht nicht wirklich gut aus: Es fehlen die Stellenbeschreibung, die Aussage zum Fachwissen, was auf mangelhafte Kenntnisse schließen läßt. Die Formulierung - nach Anleitung selbstständig - ist negativ auslegbar (= hat die Aufgaben nur eingeschränkt selbständig erledigt).
Der Begriff - Interesse - bzw. -interessiert- findet eigentlich nur in Ausbildungs- u. Praktikumszeugnissen Verwendung. Die Aussage -er führte die ihem übertragenen Aufgaben mit großem Fließ u.Interesse durch- ist die Erklärung, der AN habe sich bemüht, im Ergebnisaber nichts geleistet.
Bei der Erwähnung bzw. besonderen Betonung von Ehrlichk. u. Pünktlichk. kann der Eindruck entstehen, dass ausser diesen Selbstverständlichkeiten keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können, z.B. teamorientiert, loyal, freundlich. Pünktlichkeit kann als mangelnde Flexibilität gedeutet werden (=geht pünktlich zum Feierabend).
Das Zeugnis führt keinen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf, so dass evtl. Unstimmigkeiten im nicht ausgeschlossen werden können. Es fehlen Dank u. ein Bedauern über das Ausscheiden. Derartige Auslassungen gelten als Hinweis auf Streit bzw. Probleme, evtl. im Zusammenhang mit dem Ausscheiden.
Ich habe Verbesserungsvorschläge bekommen und muß jetzt anhand derer das Zeugnis überarbeiten und evtl. von dieser Firma "ausfeilen" lassen. (Dies kostet dann nochmal 79 € abzüglich 20% Rabatt). Danach muß mein Mann des ehemal. AG wohl kontaktieren und eine Korrektur des Zeugnisses verlangen. Dies wird mit Sicherheit ein Problem darstellen. Was ist, wenn dieser sich weigert?
LG
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"* LAICA *"
Beileid zu dem Ergebnis, allerdings hatte ich mir sowas schon gedacht.
Ich würde einfach mal den ehemaligen AG kontaktieren und nach einer Verbesserung fragen. Vielleicht läßt er sich ja darauf ein. Wenn nicht, bleibt nur noch der rechtliche Weg.
Ja, das werden wir wohl tun müssen...:(
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"* LAICA *"
Und jetzt?
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