Service-Vertrag mit altem Arbeitgeber

27. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520937-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Service-Vertrag mit altem Arbeitgeber

Hallo,

ich habe ein etwas ungewöhnlicheres Anliegen:

Ich habe meinem jetzigen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich kündigen möchte. Da die Firma in den nächsten Wochen aufgrund einer Insolvenz aufgelöst wird und das Kerngeschäft und auch die Arbeitsverträge von einer anderen Firma übernommen werden, habe ich mich entschlossen vor dem Wechsel zu kündigen. Die Kündigung ist nicht das wirkliche Problem. Ich konnte mich mit meinem Arbeitgeber einigen, dass ich in einer Woche gehen kann (neuer Job steht schon an). Jedoch unter der Bedingung, dass ich mich weiterhin um ein bestimmtes DMS kümmere (natürlich nur mit einem Service-Vertrag).

Hintergrund: Ich habe bei uns in der Firma ein DMS bzw. ECM eingeführt und bin nun leider der einzige der sich mit dem Programm bzw. den spezifischen Anpassungen auf administrativer Ebene auskennt (Dinge die der Support nicht wissen kann bzw. erst lange Nachvollziehen muss.)
Dieser Service-Vertrag ist die Bedingung, dass ich nun auch ohne fristgerechte Kündigung (oder Widerspruch bzgl. der Übernahme des Arbeitsvertrags) gehen kann. Dies ist aber für mich auch vollkommen in Ordnung (interessiere mich sehr für das Programm.)

Nun zur eigentlichen Frage: Was sollte ich hierbei beachten? Muss ich meinen nächsten Arbeitgeber darüber informieren?

Dass mein neuer Job durch diese Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden darf ist mir natürlich klar. Die beiden Firmen (alter Arbeitgeber & neuer Arbeitgeber) wirtschaften in verschiedenen Branchen.

Vielleicht kann mir da jemand helfen.

Schon Mal vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von go520937-94):
Was sollte ich hierbei beachten?

Na zuerst müsste man selbst mal ein eigenes Unternehmen gründen - mit allen Rechten und Pflichten.
Und dann müsste man vom neuen Arbeitgeber die Gestattung dazu haben.



Und man sollte dann auch beachten, das der Service dann wohl auch zu den Arbeitszeiten erbracht werden muss - also wenn man für den neuen Arbeitgeber arbeitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
nichtrecht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Was sollte ich hierbei beachten?

Das man sein Geld von einer insolventen Firma bekommt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Für den neuen AG wird es ein Nebenjob sein wie jeder andere auch. Also musst du den Job auch angeben.

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Dein Kunde ist doch insolvent, alles was die dir zahlen holt sich der insolvenzverwalter wieder :-) Wenn dann lass dich von der neuen Firma einfach anstellen, man darf auch zwei Jobs haben. Mach das aber so teuer das es sich lohnt. Als Angestellter hast du keine Arbeit mit Steuer und Finanzamt. Die brauchen dich uns machen was du sagst :-) bis Sie dich nicht mehr brauchen

Dein neuer AG muss dem zustimmen

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#5
 Von 
go520937-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Dein Kunde ist doch insolvent, alles was die dir zahlen holt sich der insolvenzverwalter wieder :-) Wenn dann lass dich von der neuen Firma einfach anstellen, man darf auch zwei Jobs haben. Mach das aber so teuer das es sich lohnt. Als Angestellter hast du keine Arbeit mit Steuer und Finanzamt. Die brauchen dich uns machen was du sagst :-) bis Sie dich nicht mehr brauchen

Dein neuer AG muss dem zustimmen


Naja der "Service-Vertrag" ist ja nur über eine Einzelleistung. In dem Vertrag halte dann auch fest, dass zu berücksichtigen ist, dass meine neue Arbeitsstelle (wo auch immer) zu berücksichtigen ist. Also von den Arbeitszeiten.

Die Firma in der ich nun arbeite wird von einer zweiten Firma übernommen. (Gleicher Geschäftsführer) der Vertrag wird mit der neuen Firma vereinbart. Also sollte geldlich kein Problem sein.

Gilt dies denn als kompletter Nebenjob?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go520937-94):
Gilt dies denn als kompletter Nebenjob?
Sowas gibts nicht.
Es gibt Erwerbstätigkeiten, die man hauptberuflich ausübt--- und welche, die man nebenberuflich ausübt.
Da du nun schon verrätst, dass der neue AG den alten insolventen übernimmt, erübrigt sich evtl. sogar ein *Nebenjob* ?
Oder würde dein neuer AG dich hauptberuflich als X und nebenberuflich als Y beschäftigen?

Frag nach, denn uU kannst du dir den Gewerbe-Anmeldungs-Kram und einen Haufen Bürokratie für den Service-Vertrag schenken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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