Ich hätte eine Frage und hoffe diese hier beantwortet zu bekommen.
Es geht darum, dass meine Lebenspartnerin (selbstständige Notärztin)von Rettungsdienstmitarbeitern sexuell belästigt wird (begrabschen, antatschen etc.).
Kann mir jemand sagen, welcher Strafrechtsparagraph in so einem Falle zu trifft? Oder gibt es keine Möglichkeit diese Belästigung zur Anzeige zu bringen.
Der zuständige Kreisverbandsleiter weigert sich, gegen diese Mitarbeiter arbeitsrechtlich vorzugehen.
U.a. vergreifen sich diese Rettungsdienstmitarbeiter auch an Patientinnen (namentlich uns bekannt).
Vielen Dank für die ein oder andere Antwort.
Sexuelle Belästigung im Rettungsdienst
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sie kann Strafanzeige erstatten. Sie kann des weiteren eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung erstreiten.
Wichtig ist, dass sie alles belegen kann. Was wann wo passierte.
wirdwerden
-----------------
""
Hallo "wirdwerden"
auf welchen Paragraphen kann sie sich beziehen?
Wir haben im Strafgesetzbuch keinen entsprechenden Paragraphen gefunden?
Zeuge bzw. Ort, Datum und Uhrzeit sind vorhanden (Notarztprotokolle).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Man muss nicht den Paragraphen wissen, wenn man bei der Polizei Anzeige erstattet. Das finden die oder der Staatsanwalt dann schon heraus.
-----------------
""
Und Ihre Freundin sollte sofort, wenn sowas nochmal vorkommt, reagieren! Den Grabscher anbrüllen und/oder ohrfeigen wäre schonmal eine angemessene Reaktion.
Gerne dabei Öffentlichkeit herstellen, wenn jemand dabei ist, umso besser für die Beweisführung.
Und dann sofort zum Kreisverbandsleiter! Jedesmal, das ist ein Skandal, solche Mitarbeiter.
Und jedesmal eine Anzeige bei der Polizei machen.
Das dürfte helfen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
69 Antworten