Sicherheitsüberprüfung (SÜG) - Abmahnung

25. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go502170-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherheitsüberprüfung (SÜG) - Abmahnung

Hallo,


vorab: Entschuldigung, falls ich hier im falschen Subforum gelandet bin.

Meine Frage ist relativ kurz: Inwiefern könnte eine Abmahnung eines sehr nahen Verwandten aufgrund einer Urheberrechtsverletzung mir zum Hindernis bei einer SÜG werden?

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Sippenhaft gibt es meines Wissens seit Längerem nicht mehr.

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#2
 Von 
go502170-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Sippenhaft gibt es meines Wissens seit Längerem nicht mehr.


Ich hoffe, dass die Behörde das entsprechend ähnlich sieht. Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Du bist vmtl. nicht verantwortlich für die Taten oder Untaten eines nahen Verwandten. Sonst könnten die ja auch dich zur Kasse bitten oder dich einbuchten statt des wirklichen Täters. Vorausgesetzt, dass du nicht Mittäter bist.
Wenn es da zu einer Verwechslung käme - wegen Namensgleichheit von Vater und Sohn, oder wodurch immer - gibt es gegen Entscheidungen einer Behörde immer ein Rechtsmittel.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Das kommt stark darauf an. In meinem Job arbeiten wir viel für Behörden. Je nach Behörde und Projekt gibt es unterschiedliche Sicherheitsüberprüfungen mit unterschiedlichen Kriterien (die natürlich nicht öffentlich sind). Von daher.. es kommt drauf an. Wenn es aber nur eine einfach Tat war, dann wirst du eventuell danach gefragt (unbedingt ehrlich sein), es sollte aber nicht zu deinem Nachteil sein.
Es sei denn der nahe Verwandte lebt in Russland und macht da etwas mit Computern :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Diese Anfrage kommt mir aus dem BW-Forum bekannt vor ;-)

Wenn es sich nur um irgendwas zivilrechtliches handelt wird es der Behörde nicht bekannt und ist daher belanglos.

Ist der Abmahnung wie so oft ein strafrechtliches Verfahren vorausgegangen, der nahe Verwandte lebt mit Dir im gemeinsamen Haushalt und ist in die SÜ mit einzubeziehen (z.B. Ehepartner), dann würde es der Behörde bekannt und in die Bewertung einfließen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#6
 Von 
go502170-44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Diese Anfrage kommt mir aus dem BW-Forum bekannt vor ;-)

Wenn es sich nur um irgendwas zivilrechtliches handelt wird es der Behörde nicht bekannt und ist daher belanglos.

Ist der Abmahnung wie so oft ein strafrechtliches Verfahren vorausgegangen, der nahe Verwandte lebt mit Dir im gemeinsamen Haushalt und ist in die SÜ mit einzubeziehen (z.B. Ehepartner), dann würde es der Behörde bekannt und in die Bewertung einfließen.


Doppelt hält besser, oder so ;)
Ob ein strafrechtliches Verfahren vorausgegangen ist, weiß ich jedoch nicht. Soweit ich das mitbekommen habe, gab es nur einen Gerichtsbeschluss. Fällt das schon darunter?

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