Wir arbeiten als Kraftfahrer in Mecklenburg-Vorpommern und unsere Arbeitzeit beginnt um 1:00 Uhr in der Nacht bis Tourende gegen 11:00 Uhr. Wir bekommen keine Nachtzuschläge und haben schon seit 5 Jahren dasselbe Gehalt von 1280.- Brutto.Überstunden werden nicht bezahlt und ein Freizeit für die Nachtstunden wird nicht gewährt.Kann man hier schon von Sittenwidrigen Gehalt sprechen?
Sittenwidriges Arbeitsentgeld
8. März 2008
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Frage vom 8. März 2008 | 17:48
Von
Status: Praktikant (805 Beiträge, 195x hilfreich)
Sittenwidriges Arbeitsentgeld
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#1
Antwort vom 8. März 2008 | 18:02
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
quote:
Kann man hier schon von Sittenwidrigen Gehalt sprechen?
Kommt drauf an, wie viele Stunden ihr dafür pro Monat macht.
#2
Antwort vom 9. März 2008 | 12:46
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
**Kann man hier schon von sittenwidrigem Gehalt sprechen?**
... merkwürdige anfrage - was willst du denn wirklich wissen? ('sprechen' kannst du, wovon du magst ...)
- es gibt kein recht auf gehaltserhöhung
- nachtzuschläge als auch überstundenvergütung sind fragen des arbeits- oder tarifvertrags
- und wieso soll es freizeit für nachtstunden geben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. März 2008 | 13:31
Von
Status: Lehrling (1229 Beiträge, 131x hilfreich)
dies ist nur in ausnahmefällen möglich, wenn der lohn den üblichen deutlich unterschreitet, so daß die vergütungsabrede dann korrigiert wird. Ich glaube dass dies so bei weniger als 70 Prozent des Durchschnittslohns der fall sein könnte.
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