Hallo,
mein AG hat versucht, mich dazu zu bringen, die Kündigung auszusprechen (durch Mobbing und Neudefinition meines Arbeitsplatzes), als das nicht fruchtete hat er in einem Gespräch nahegelegt, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Ich habe mich beraten lassen und meinem AG gesagt, dass ich das prüfen werde, er solle mir doch einen Entwurf vorlegen. In dem Gespräch hat er mir auch angekündigt, dass ich wohl mit einem Bruttomonatsgehalt/Beschäftigungsjahr als Abfindung rechnen kann und ab Ende des Monats freigestellt würde. "Es gibt doch schlimmeres, als im Sommer bezahlten Urlaub zu haben", so seine Aussage ...
Tja, jetzt kam der Entwurf und der sieht keine Freistellung, sondern die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum 31.07. vor! An dem Tag soll ich dann auch alles wie Handy und Auto abgeben. Gehalt für Juli soll ich noch bekommen (oh, wie gnädig), ja und dann die Abfindung wie oben vereinbart...
Das ist doch schon fast wie eine fristlose Kündigung, oder?!?!?
Habe ich nicht zumindest das Recht auf 3 Monate Lohnfortzahlung(so lang ist meine vertragliche Kündigungsfrist)? Immerhin ist die Freistellung von meinem AG gewünscht worden ....
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Sofortige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sie sollten, bevor Sie den Entwurf Ihres Arbeitgebers aufsuchen, fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Ihr Arbeitgeber wird, sofern er lautere Absichten hat, nichts dagegen haben.
P.S. Gibt es auch hier im Internet :-)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
-----------------
""
Ihr Chef will Sie - aus welchem Grund auch immer - loswerden. Einen echten Kündigungsgrund gibt es offensichtlich nicht, ansonsten würde er ja einfach die Kündigung aussprechen und nicht lange mit Ihnen verhandeln. Insofern sind Sie doch eindeutig in der stärkeren Position. Überlegen Sie sich also sehr genau, unter welchen Bedingungen - mind. 3 Monate Lohnfortzahlung, Abfindung, etc. - Sie bereit sind, einer Beendigung des Arbeitsverhätltnisses zuzustimmen. Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass das Arbeitsamt bei Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung eine Sperrfrist verhängen wird. Ob diese möglicherweise sogar erst ab dem Monat läuft, in dem der Zeitraum der vereinbarten Lohnfortzahlung endet, weis ich nicht. Dieses sollt auf jeden Fall im Vorfeld geklärt werden. Im Übrigen würde ich an Ihrer Stelle meine Bedingungen dem Arbeitgeber vortragen. Wenn er sich darauf einlässt, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, dann stimmen Sie einer Auflösungsvereinbarung eben nicht zu und arbeiten weiter; bis das dann möglicherweise irgendwann die Kündigung erfolgt.
Viel Erfolg,
Axel
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten