Software Quellen rausgeben

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
loesungsuchender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Software Quellen rausgeben

Ich habe vor längerer Zeit privat ein Programm für meine Firma entwickelt. Zum Testen musste ich dann auch Daten von der Firma nutzen.
Da ich auf Arbeit auch Bedarf an anderen Programmen gesehen habe, habe ich mit den vorhandenen Daten weitere Programme entwickelt.
Damit kann man dann verschiedene Prozesse verbessern und Zeit sparen. Mit der IT habe ich dann vereinbart, dass ich die Programme auf den Server spielen kann. Diese werden von etlichen Kollegen genutzt.
Nun hat eine andere Abteilung Bedarf angemeldet. Jetzt kommt mein Chef und setzt mir die Pistole auf die Brust. Ich solle das doch alles auf Arbeit programmieren und die Quellen rausgeben. Da ich die Programme größtenteils am Wochenende programmiert habe, sehe ich eigentlich nicht ein, dass ich die Quellen rausgebe.
Was meint ihr? Kann er mich dazu zwingen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von loesungsuchender):
Jetzt kommt mein Chef und setzt mir die Pistole auf die Brust.

Und diese "Pistole auf der Brust" muss man sich jetzt wie genau vorstellen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
loesungsuchender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat so nebenbei von einer Abmahnung gesprochen.
Das neue Programm hat sich bei uns sehr gut eingeführt und jetzt sind andere Abteilungen daran interessiert.
Ich müsste aber für weitere Abteilungen Änderungen vornehmen. Ohne Quellen würde das natürlich nicht gehen.
Da ich das außerhalb der Arbeitszeit erstelle, möchte ich nicht so unter Druck gesetzt werden. Dann wurde noch gesagt, er würde die ganze Programmierumgebung für die Firma kaufen und dann soll ich das Projekt auf Arbeit weiterpflegen, wo eigentlich keine Zeit dafür ist, da ich das meistens am Wochenende erweitert habe.
Dafür solle ich aber alle Quellen zur Verfügung stellen.
Vielleicht wäre auch mal eine Lohnerhöhung drin, aber da das Projekt ist über 10 Jahre gewachsen ist, wollte ich das nicht so einfach hergeben.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

... dann zieh doch die Programme zurück!
Der Deal kann doch nur sein, dass du eine gewisse Anerkennung in Geld bekommst und die Progs wandern rüber zum AG, oder du sammelst dein Privateigentum ein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
dann zieh doch die Programme zurück!

Wenn die tatsächlich seit über 10 Jahren kostenfrei im Einsatz sind, wird man die nicht einfach zurückziehen können.
Selbst eine Lizenzgebühr dürfte dann verwirkt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
loesungsuchender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von blaubär+):
dann zieh doch die Programme zurück!

Wenn die tatsächlich seit über 10 Jahren kostenfrei im Einsatz sind, wird man die nicht einfach zurückziehen können.
Selbst eine Lizenzgebühr dürfte dann verwirkt sein.


Aber ich müsste doch nicht einfach den Quellcode rausgeben oder?
Hier bin ich doch geistiger Eigentümer der Software. Oder verstehe ich das falsch?
Ich finde es nur ein bißchen merkwürdig, nun mit so einer Masche zu kommen.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat:
Da ich auf Arbeit auch Bedarf an anderen Programmen gesehen habe, habe ich mit den vorhandenen Daten weitere Programme entwickelt.


Du hast also aus Lust und Laune Firmendaten bei dir zuhause für die neuen Programme benutzt?!

Dann sei froh dass der Chef das solange mitgemacht hat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Grundsätzlich gehören alle Leistungen eines Arbeitnehmers, die zudem in der Firma genutzt werden, ohnehin dem Arbeitgeber. Es war dann ohnehin ein Fehler das solange laufen zu lassen.
Die andere Sache ist die der Vergütung. Natürlich wären Verbesserungen der Arbeitsprozesse zu vergüten.
Leider ist Software so ein Problem dabei. Um sich in die Thematik einzulesen empfehle ich das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Auch Arbeitsordnung u.a. Firmenregelungen können da helfen.
Ein Betriebsrat könnte hier vielleicht unterstützen?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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