Sohn vom Chef weisungsbefugt

30. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
NRW-Rudolf
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Sohn vom Chef weisungsbefugt

Meine Frage lautet, ob der Sohn eines Firmeninhabers berechtigt ist, den Angestellten seines Vaters irgendwelche Weisungen oder Zielvorgaben zu erteilen.
Ich arbeite als Verkäufer in einem Autohaus. In dieser Woche war mein Chef im Urlaub. Am Montagsmorgen kam sein 21jähriger Sohn zu mir, der selbst nur eine Ausbildung zum Automobilkaufmann in dieser Firma macht, zu mir und behauptete, sein Vater hätte ihm aufgetragen, dafür zu sorgen, dass der Verkauf weiterläuft. Deshalb setzte er mir als Zielvorgabe für diese Woche 550.000 EUR Umsatz. Der Chef hatte jedoch nichts davon gesagt, dass sein Sohn jetzt quasi sein Stellvertreter ist und außerdem hat er mir noch nie Wochenziele vorgesetzt.
Naja, mein Ziel habe ich natürlich bei Weitem nicht erreicht, anstelle der 550.000 habe ich nur 58.000 EUR verkauft. Der Junior meinte heute Abend zu mir, dass das ja wohl ein sehr schlechtes Ergebnis sei und er als Azubi sogar über 600.000 EUR verkauft hätte. Auf jeden Fall würde er dass seinem Vater melden und an seiner Stelle würde er mich sofort rausschmeißen. Das hat mich so fertig gemacht, dass ich in Tränen ausgebrochen und rausgelaufena bin. Als ich später noch mal reinkam, um meine Sachen zu hole, sah ich auch noch, wie der Junge seiner Freundin (die mit der Firma nichts zutu hat) die Verkaufszahlen von ihm und mir zeigte und sich über mich lustig machte. Über seine Zahlen war er natürlich am prahlen. Ist ein solches Verhalten rechtens? Und muss ich mir jetzt irgendwelche Sorgen machen? Ich bin total fertig.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, ob sich der Sohn nur einen Spaß gemacht oder wirklich berechtigt war seinen Vater als Chef zu vertreten, kann aus der Ferne niemand sagen. Da du auch nichts dazu sagst, wie es sonst läuft, wenn der Chef nicht da ist, kann man nicht mal irgendwelche Ahnungen äußern.

Man wird wohl warten müssen bis der Chef wieder da ist und seinen Sohn entweder eins hinter die Löffel gibt oder was er dann tut.

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#2
 Von 
SunnyBoy
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich glaube das ist keine Frage der Weisungsbefugnis. Letztlich wird ja Ihr Chef von Ihren Vertriebsergebnissen Kenntnis erlangen und seine eigenen Konsequenzen ziehen. Wenn Sie noch nicht einmal ein Zehntel des Umsatzes bringen, den ein Azubi erzielt, scheinen Sie ja nicht wirklich ein Verkaufstalent zu sein.
Und das Prahlen mit dem Vertriebserfolg finde ich auch nicht schlimm, es ist doch erfreulich, wenn ein junger Mensch so gut verkaufen kann. Und dass es ihn freut, einen "alten Hasen" überzockt zu haben, ist doch verständlich.

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#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo NRW-Rudolf.

Wenn der Chef VOR seiner Abwesenheit nicht die Belegschaft informiert hat, daß sein Sprößling weisungsbefugt ist, hat der Sohn auch keinerlei Berechtigung, irgendwelche Anweisungen zu geben.

Und das kann man ihm auch deutlich sagen !

Aber mal ganz ehrlich:
Du solltest Dir schnell ein um Einiges dickeres Fell zulegen.
Entweder Du bist urlaubsreif - oder zu weich für den Job.
SORRY !

Schöne Grüsse

RobertRatlos

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 31.03.2007 10:51:46

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#4
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

NRW-Rudolf hat nach den rechtlichen Hintergründen gefragt und nicht um eine psychologische Beratung gebeten. Also sollte man auch so antworten!

Zum Thema: Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, daß ein Azubi weisungsbefugt sein soll. Theoretisch wäre er dann auch seinem Ausbildungsleiter weisungsbefugt. Bei Euch im Laden müßte es doch einen stellvertretenden Filialleiter/Geschäftsführer geben. Den würde ich mal auf das Verhalten des Sohnes ansprechen.

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#5
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Heddi_TB.

Ich habe keine psychologische Beratung erteilt !

Mit meiner Bemerkung wollte ich dem Fragesteller nur klarmachen, daß er auf Dauer allen möglichen Stänkereien und Angriffen ausgesetzt sein wird, wenn er sich nicht umgehend wehrt und sogar mit Tränen reagiert.
Wer sich wie eine Zielscheibe verhält, bekommt auch die Kugeln ab !

Im Übrigen werde ich hier - wie alle Anderen auch - meine Privatmeinung äußern, egal ob das jemandem gefällt oder nicht.
Genau dafür ist dieses Forum nämlich da !

Denk mal drüber nach !

RobertRatlos



-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Genau dafür ist dieses Forum nämlich da!


Stimmt. Ich sah das auch eher als gut gemeinten Ratschlag.
Es geht doch nun mal oft auch um Zwischenmenschliches und da sind kleine Tipps (die auch dazu anregen, über das eigene Verhalten nachzudenken bzw. es mal zu überdenken) mitunter für die Praxis mehr wert als §§.

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#7
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

@ RobertRatlos

Hmm. Habe Deinen Beitrag als *verbalen Angriff* aufgefaßt. War wahrscheinlich überinterpretiert. Aber da der TE anscheinend *zart besaitet* ist, befürchte ich, daß so eine Aussage ebenso aufgefaßt wird, wie meine erste Vermutung. Könnte ja auch sein, daß der TE eh schon Probleme hat (Todesfall, verlassene Ehefrau etc.) und daß diese Aktion des Sohnes der *letzte Tropfen* war, der ihn zusammenbrechen ließ. In einer solchen Situation könnte man einen solchen Kommentar negativ auffassen, was zur Folge hätte, daß er sich hier nie mehr blicken läßt.

Aber nun zurück zum Thema!

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die erste frage vor allen wäre doch, wozu nrw-rolf vertraglich verpflichtet ist. ein autoverkäufer hat mir mal erzählt, das minimum - in seinem betrieb - seien 52 autos im jahr. da habe ich doch starke zweifel, dass einer herkommen kann und mal eben den umsatz für 1 woche so hoch setzt - also: was ist der standard? (600.000 - das sind doch rd. 10 dickschiffe, möchte mir scheinen, d.h. zwei pro tag.) dann stellt sich die frage nach dem junior: natürlich ist es kein azubi wie jeder andere, aber wenn der alte ihm die aufsicht über den laden anvertraut ... - da stimmt dann noch mehr nicht, wette ich.

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