Soll unbefristeten Vertrag aufgeben!!!!!!

6. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)
Soll unbefristeten Vertrag aufgeben!!!!!!

Hallo,bin nach vielen Huerden und Schikanen endlich nach der Elternzeit wieder bei meinem alten Arbeitgeber untergekommen---habe auf das Recht der Teilzeit bestanden.
Mein Arbeitgeber ist ein grosser Konzern(ueber 2000 Mitarbeiter)in Sueddeutschland.Bin urspruenglich in den Konzern 2003 eingetreten.Ich arbeite nun in einem neuen Konzernbereich und werde massiv gedraengt einen neuen Anstellungsvertrag zu unterschreiben---diese Stelle ist allerdings bis Frühjahr 2012 befristet!!!!Es steht lediglich drinnen ,das der neue Bereich das Risiko einer Doppelbesetzung traegt und das meine fruehere Betriebszugehörigkeit anerkannt wird.Diese Vertrag möchte ich eigentlich nicht unterschreiben,da ich das Gefühl meine alten Rechte aus dem früheren Vertrag gänzlich zu verlieren!Wie seht ihr die Rechtslage?Wie sollte der neue Vertrag formuliert sein-----das der Vertrag in Ordnung waere????

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber Ihnen keine Änderungskündigung vorgelegt hat, dann sollten Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Warum sollten Sie freiwillig einer Verschlechterung zustimmen?

Haben Sie mal den Betriebsrat dazu gefragt? Der hat ein Wörtchen mitzureden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Nie im Leben unterschreiben!

Eine Unterschrift freiwillig wäre ja geradezu hirnrissig!

Die Absicht, die seitens des Arbeitgebers dahintersteht ist ja leicht zu erraten...

...also auf dem alten Vertrag bestehen.

Paßt dem Arbeitgeber das nicht, kann er es ja mal mit einer Änderungskündigung versuchen.

Die nimmt man vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung erst mal an und klagt binnen der 3-Wochen-Frist dagegen.

Versucht er es mit einer Beendigungskündigung, dann klagt man auch innerhalb 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht.

Wenn man eine Änderungskündigung erst mal annimmt, dann hat man seinen Job noch zu den neuen Bedingungen, auch wenn man bei der Klage verliert.

Gewinnt man bei der Klage, dann gelten die alten Bedingungen weiter.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Den Betriebsrat kann man eigentlich vergessen!
Jetzt will der Personleiter ein persönliches Gespräch ,um von mit zu erfahren --was ich eigentlich will!
Wie würdet ihr euch verhalten---reicht den keine Zusatzvereinbarung (Umgruppierung,neue Arbeitszeit und neues Gehalt) ---oder die Formulierung "..wird ein Anschlussvertag an den vorhanden Vertrag vom 01.05.2003 geschlossen.Alle weiteren Konditionen bleiben unberührt."

Brauche dringend eure Hilfe,bin alleinerziehend und kann mir leider keinen Anwalt leisten!Vielen Dank

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

ein befristeter vertrag nach einem unbefristeten ist rechtlich gar nicht möglich resp. erlaubt. lies tzbefrg

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@blaubär

Wenn der neue befristete AV einen Sachgrund hat, dann wäre die Befristung zulässig und wirksam. Da muss man schon aufpassen.

quote:
-reicht denn keine Zusatzvereinbarung (Umgruppierung,neue Arbeitszeit und neues Gehalt)


Ich denke schon, dass dies reichen würde. Ein Befristung hat dort nichts verloren und die sollte man tunlichst nicht mit seiner Unterschrift absegnen.
Ich würde ohne Rechtsberatung keinen geänderten Vertrag unterschreiben, wenn bereits jetzt die Trickserei des AG offensichtlich ist.

Haben Sie mit dem BR Kontakt aufgenommen? Kann mir nicht vorstellen, dass da alle BRM nichts taugen.

Zudem stellt sich für mich die Frage Konzern vs. Betrieb. Da muss man genau aufpassen. Sie wollen in einen anderen Betrieb wechseln oder was verstehen Sie unter Konzernbereich?


quote:
bin alleinerziehend und kann mir leider keinen Anwalt leisten!


So teuer ist eine Erstberatung bei einem Anwalt auch nicht. Wenn man gar kein Geld hat, dann besteht die Möglichkeit Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
ein befristeter vertrag nach einem unbefristeten ist rechtlich gar nicht möglich resp. erlaubt. lies tzbefrg


Aus diesem Grund könnte man dem angebotenen Vertrag auch zustimmen und ihn erst mit Ende der Laufzeit überprüfen lassen. Das würde u.U. die aktuelle Situation etwas entschärfen.

Der Vertrag zeigt aber, dass eine Stelle in der neuen Abteilung gar nicht existiert (Hinweis Doppelbesetzung). Da sind weitere Spannungen vorprogrammiert. Auch wird damit nicht wirklich Zeit gewonnen, denn Ihre Kündigungsfrist beträgt so schon 3 Monate.


Also auch aus dem Gesichtspunkt die Situation zu entschärfen, empfiehlt es sich vermutlich nicht, den Vorschlag des AG zuzustimmen.

Trotzdem sollte man schon jetzt nach Alternativen suchen. Mobbing hält ein AN nicht auf Dauer aus.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 06.11.2011 12:09

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

wechsel von einer Betriebsabteilung(war dort Sekretärin) in die IT-Abteilung(Assitentin).Da diese Abteilung ein neu geschaffener Bereich ist(zum grossteil sogar von England fungiert) und ich momentan auf einer befristeten Stelle sitze würde dieser neue Vertrag angeblich zwingend notwendig!Mir ist bewusst,das die jetzige Stelle befristet ist,deswegen muss doch mein Arbeitsvertrag nicht befristet sein,oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aus diesem Grund könnte man dem angebotenen Vertrag auch zustimmen und ihn erst mit Ende der Laufzeit überprüfen lassen. Das würde u.U. die aktuelle Situation etwas entschärfen. <hr size=1 noshade>


Ich möchte nochmal ausdrüchlich darauf hinweisen, dass Befristungen mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG zulässig und wirksam sind. Da der AG nach Willen des BAG im schriftlichen AV den Sachgrund nicht angeben muss, läuft man hier blind ins Messer. Mir persönlich wäre das zu riskant.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mir ist bewusst,das die jetzige Stelle befristet ist,deswegen muss doch mein Arbeitsvertrag nicht befristet sein,oder?


Das sehe ich ebenso. Man kann m.E. die Teilzeitstelle in der neuen Abteilung für die nächsten 6 Monate befristen und dann kehren Sie wieder an den alten Arbeitsplatz zurück.
Sind Sie den wenigstens GW-Mitglied, dort erhält man auch Rechtsberatung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Trotzdem---wenn ich auf einer befristeten Stelle sitze --muss den auch mein unbefristeter AV in ein befristeten umgewandelt werden---denke doch nicht,oder???????

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Mir ist bewusst,das die jetzige Stelle befristet ist,deswegen muss doch mein Arbeitsvertrag nicht befristet sein,oder?


Nein, Ihnen eine neue Stelle zuzuweisen, ist das Problem eigentlich des AG.

Aber wenn es in dem Betrieb keine vergleichbare Stelle mehr gibt, kann er Sie natürlich auch betriebsbedingt kündigen.

Die Frage wäre aber, was bezweckt Ihr AG mit dem neuen Vertrag? Gibt es beispielsweise in dem anderen Betrieb u.U. nur ältere vergleichbare MA? Die Befristung dürfte jedenfalls rechtlich unzulässig sein.

Hier sind eigentlich viele Gesichtpunkte zu prüfen, welche die rechtliche Beratung durch einen Anwalt erfordert. Rechtsberatung darf in diesem Forum nicht gegeben werden. Hier werden nur Meinungen ausgetauscht.

-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Naja,komme ja auch aus der Elternzeit--mit alter Abteilung ist da nicht mehr viel----auch hier wurde fleissig umgruppiert und neu benannt!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Trotzdem---wenn ich auf einer befristeten Stelle sitze --muss den auch mein unbefristeter AV in ein befristeten umgewandelt werden---denke doch nicht,oder???????


Ein klares NEIN, auch dann braucht der Vertrag nicht umgewandelt werden.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 06.11.2011 12:16

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Naja,komme ja auch aus der Elternzeit--mit alter Abteilung ist da nicht mehr viel----auch hier wurde fleissig umgruppiert und neu benannt!


Die Abteilung interessiert in der Regel nicht. Es zählt, ob Sie im Betrieb unter den vertraglichen Bedingungen noch einsetzbar sind.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

..denke das es bei mehr als 2000 Mitarbeitern genug mögliche Sekr.oder Assis.Aufgaben geben müsste!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Die Personalbteilung argumentiert,das mit der Formulierung:"....die frühere Betriebszugehörigkeit wird anerkannt,so das als Eintrittsdatum der..... massgeblich ist."-----doch das macht doch den neuen Vertrag nicht wieder zu einem unbefristeten,oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

..liegt die Perso mit diesem Hinweis richtig?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das muss jemand mit Fachkenntnis beurteilen, der den kompletten Vertrag vor sich liegen hat und nicht nur einzelne Satzfetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Dies ist der einzige Hinweis auf den Altvertrag!Nach meiner Meinung ist dies aber bestimmt nur zu Irrefuehrung-um mich in Sicherheit zu wiegen!Anerkennung der Betriebszugehoerigkeit ist doch keinem Unbefristeten Vertrag gleichzusetzen,oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Anerkennung der Betriebszugehörigkeit steht in keinem Verhältnis zu unbefristet.
Sie haben gelesen, nicht unterschreiben und bitte nochmal konkret beim BR nachhaken. Der muß sich um sowas kümmern, deshalb gibt es den!

"Die Personalbteilung argumentiert,das mit der Formulierung:"....die frühere Betriebszugehörigkeit wird anerkannt,so das als Eintrittsdatum der..... massgeblich ist."

Dann soll die Personalabteilung das Ganze doch bitte so formulieren, dass man nicht dran ruminterpretieren muß. Kann ja nicht so schwer sein, einen Vertrag eindeutig aufzusetzen. Bis das nicht passiert ist, sollten Sie nichts unterschreiben, was eben nicht klar formuliert ist.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Im Endeffekt ist das mit der Betriebszugehörigkeit eine wertlose Floskel. Denn was ergibt sich daraus?

Einfluss hat die Betriebszugehörigkeit bei der Kündigungsfrist durch den AG. Aber bei einem befristeten Vertrag ist das Ende terminiert, die Kündigungsfrist spielt dabei keine Rolle.

Dann gilt prinzipiell noch das Kündigungsschutzgesetz, aber mit Ende der Laufzeit des befristeten Vertrages wäre das auch Makulatur.

Es gibt in Wirklichkeit nichts, was das Angebot für den AN in einem positiven Licht erscheinen lässt. Nur der AG hat hier einseitig Vorteile.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen