Sollstunden erreicht - dennoch Urlaub nehmen?

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andi2612
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Sollstunden erreicht - dennoch Urlaub nehmen?

Hallo Leute!
ich habe zur Zeit leider einen kleinen Eklat mit meinem Chef. In meinem Arbeitsvertrag ist niedergeschrieben, dass die Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche beträgt und afallende Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Nun ist es so, dass ich diese Woche am Donnerstag bereits 43 Stunden erreicht habe und meines erachtens nach Freitag frei machen kann - schließlich habe ich die 42 Stunden bereits erfüllt. Nun sagt mein Chef mir allerdings, dass ich mir den Tag frei nehmen muss - ist das denn so rechtens? - Ich habe in diesem Fall versucht mit Ihm darüber zu reden aber er will von seiner Meinung nicht ab.

Schönen Gruß
Andi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

kommt drauf an, wie die 42 Stunden pro Woche laut Arbeitsvertrag aufgeteilt sind. 5-Tage Woche!? Kernarbeitszeit?! Tarifvertrag? Arbeitszeitgesetz = max 10 h pro Tag.......

Und dann kommt es sicherlich auch etwas auf deine Position/Gehalt an. Ich kann auch nicht am Donnerstag sagen, ich habe 50 h weg, morgen komme ich nicht! Da würde ich jeden Freitag zu Hause bleiben.


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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

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#2
 Von 
Andi2612
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo! Vielen Dank für die Antwort.
Es ist im Vertrag keine Aussage bezüglich der Aufteilung der 42 Stunden gemacht. Lediglich die Bemerkung "Die Arbeitszeit beginnt um 8 Uhr - es sei denn es ist anders ausgemacht."

Das Gehalt richtet sich nach dem Umsatz, den ich erwirtschafte. Ich erhalte 42% von dem von mir erwirtschafteten Umsatz.

Mir reicht das locker, wenn die Stunden voll sind. Natürlich verstehe ich meinen Chef in der Hinsicht auch, es ist seine Firma - wenn ich nicht da bin, geht ihm auch Geld flöten aber im Vertrag ist es halt nicht niedergeschrieben.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... de facto wird es aber so sein, dass du nicht nur eine wochenarbeitszeit vereinbart haben wirst, sondern auch die anzahl der tage - und sei es das betriebsübliche. wenn also normalerweise an fünf tagen /woche zu arbeiten ist, hat dein chef recht, wenn er für einen tag, an dem du frei haben willst, entweder einen urlaubstag bucht oder aber zeitausgleich.

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