Sommerfest Pflichtveranstaltung

9. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
lelica32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sommerfest Pflichtveranstaltung

Mein Arbeitgeber plant ein Sommerfest für Bewohner (Pflegeheim)
Für Mitarbeiter ist das Sommerfest eine Pflichtveranstaltung. Stimmt das? Kann der Arbeitgeber das Sommerfest als Pflichtveranstaltung für Mitarbeiter anordnen?

Gruß,
Lelica

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24 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

ja - insoweit es dann arbeit ist, sei es zur betreuung der bewohner, zum gespräch mit den besuchern, zum vorbereiten und zum aufräumen.

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#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


theoretisch könnte es der AG sicherlich machen,
diesen tag als "dienst" anzuordnen

ob man selbst praktisch daran teilnehmen müsste, hängt sicherlich auch von den arbeitszeiten davor/danach sowie den eigenen arbeitsvertraglichen vereinbarungen ab

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#3
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Entweder sind Sie an dem Tag zum Dienst eingeteilt, dann nehmen Sie während Ihrer Dienstzeit am Sommerfest teil), oder Sie haben Frei und nehmen nicht teil.

Das Delegationsrecht des Arbeitgebers bezieht sich nur auf Ihre dienstplanmäßige Arbeitszeit und keinesfalls auf Ihre Freizeit.

www.mein-frei.verdi.de

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#4
 Von 
lelica32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wer Frei hat muss kommen.

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#6
 Von 
lelica32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht darum das man 12 Tage durch arbeitet (6 Tage die Woche) und man hat 2 Tage frei. Und in ein Tag davon muss man an eine Pflichtveranstaltung teilnehmen für 6 Std.
Für die jenigen die im Dienst sind, ist kein Problem, aber für die die frei haben nach 12 Tage dienst, ist ein Problem.

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#7
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


ich warne immer wieder, fragestellern zu suggerieren, es wäre eine unumstössliche tatsache, wenn sie frei hätten, haben sie frei, punkt

es gibt kein gerichsturteil, das dem AG verbietet, dienstpläne zu ändern
sondern es gibt nur urteile, auf welche art und weise ein AG dienstpläne nicht ändern dürfte,

auch anordnung von überstunden/mehrarbeit ist nicht grundsätzlich auszuschließen, sondern nur ggfs.aufgrund der arbeitsvertraglichen vereinbarungen, der grenzen im ArbZG und/oder zu kurzer ankündigungsfristen

zum zweiten führt ein verweigern der arbeitsleistung zu abmahnung und ggfs kündigung,
die man dann erstmal an der backe hat
dagegen müsste man klagen, vielleicht gewinnt man auch,
aber das arbeitsverhältnis ist dann ziemlich belastet wenn nicht gar so zerüttet, daß es keinen spaß mehr macht
zudem erfolgt immer eine einzelfallbetrachtung,
wobei hier einfach noch zu viele informationen fehlen,
um relativ gesichert sagen zu können : du musst nicht teilnehmen

also sollte man sich immer überlegen, ob man wegen einem sommerfest dieses faß aufmachen will

man soll sich nicht alles gefallen lassen, aber man sollte auch darauf gefasst sein, was passieren könnte


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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Für die jenigen die im Dienst sind, ist kein Problem, aber für die die frei haben nach 12 Tage dienst, ist ein Problem.


Die Frage, ob die zusätzliche Zeit bezahlt wird, ist noch nicht beantwortet. Was sind die Aufgaben bei dieser Feier?

Gibt es einen Betriebsrat?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#9
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

nochmal....
an Ihren dienstplanmäßig freien Tagen müssen Sie dort nicht hin!!!

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#10
 Von 
lelica32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nicht um mich, ich habe Dienst am Wochenende, es geht um andere Arbeitskolleginnin die frei haben und was schon vorgeplant.

Es wäre schöner gewesen, wenn der Arbeitgeber nachgefragt hätte wer freiwillig kommen könnte um zu helfen.

Mit der Pflichtveranstaltung hat er für viel wirbel gesorgt.

Der zusätzlichen Zeit wird Bezahlt

Es gibt kein Betriebsrat.
Aufgaben: Bewohner zu bedienen, essen verabreichen, usw.



-- Editiert am 09.07.2011 18:18

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#11
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)



nochmal, nachtmieze
theoretisch ist deine aussage nicht grundsätzlich falsch
aber

ich empfehle dir mal die teilnahme an einigen gerichtsverhandlungen zum einschlägigen thema
und du wirst sehen, wie richter diese sachen praktisch angehen

da ist niemals schluß , wenn die feststellung fällt "dienstplanmässig hatte ich frei"
es wird auch nicht verdis schichtplanfibel zitiert

allerdings würde ich im vorliegenden fall (6-tage-woche)
dazu tendieren, das eine teilnahme nicht verbindlich wäre,
da die arbeitsleistung bereits an 6 vereinbarten tagen dieser woche erbracht wurde





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#12
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Ob der Arbeitgeber die Mitarbeiter zu einem 13. Dienst, nach den üblichen 12 Tagen Schichtfolge, dienstplanmäßig einteilen kann, ist eine andere Frage.
Wenn keine tarifvertraglichen Regelungen existieren... gem. ArbZG ist das durchaus möglich, denn es müssen nur die Ausgleichszeiträume für die Sonntagsarbeit (der vorausgegangenen Woche) und für die Höchstarbeitszeit eingehalten werden.

Ein Betriebsrat existiert wie Sie sagen leider nicht, denn der hätte ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Dienstplangestaltung.

Statt "rumwirbeln und sinnlos aufregen" wär das ja vielleicht eine Alternative?



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#13
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ kriegsrat
keine Sorge, zu dem Thema hab ich Schulungen, Einigungsstellen und Gerichtsverhandlungen in einiger Zahl durch.
Selbst die Aktion, die OP-Schwester mit der Polente zu Hause zum Dienst abzuholen hat nicht geklappt, obwohl der Arbeitgeber schon "mit dem Leichentuch gewunken" hat. (und da gab es noch nicht mal die verdi-Fibel)

In sofern ist Ihre grundsätzliche Schwarzmalerei etwas überzogen.

Sie irren sich in der Beurteilung des "vorliegenden Falles" mit Ihrer vermutet abgeleisteten 6-Tage-Woche, denn es betrifft, wie geschrieben, genau die MA, die sich nach dem Freitag auf ihr freies WE freuen!
Im Übrigen kennen Sie aufgrund Ihres weitreichenden Erfahrungsschatzes sicherlich das Wörtchen "durchschnittlich"? Dies besagt, dass in der Betrachtung eben nicht auf jede einzelne Woche abzustellen ist, sondern auf einen Ausgleichszeitraum.


@ jürgen1
Die alten Leute mögen sich sehr freuen, wenn sie ihre erschöpfte Pflegekraft nach 12 Tagen Dienst auch noch am 13. Tag auf den Beinen sehen - aber was glauben Sie, wie sich erstmal die Kinder der Pflegekraft freuen, wenn sie ihre Mammi mal wieder nen ganzes WE sehen?
Geht's Ihnen ansonsten gut?






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#14
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


es geht mir nicht um "grundsätzliche schwarzmalerei"
sondern darum, uninformierten fragestellern nicht mit appetitlichen "hurra, ich hab frei"-parolen eine vermeintliche sicherheit zu suggerieren, die in dieser form eben nicht besteht

übrigens : wann findet das sommerfest statt ? Sa, So, ?
habe ich da was überlesen, oder wurde dazu nichts gesagt ?

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#15
 Von 
lelica32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sommerfest findet am Samstag statt.

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#16
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)



also wäre es auch kein problem bzgl. des ausgleichstages für sonntags-arbeit
samstag gilt als normaler werktag
wie lange vorher wurde angekündigt, daß an diesem tag "dienst" wäre ?

wenn mindestens 4 tage vorher, wäre es auch kein problem einer evtl zu kurzfristigen ankündigung der mehrarbeit
aufgrund der planung könnte ich mir vorstellen, daß auch rechtzeitig angekündigt wurde

ein problem der "unbilligkeit" nach 106 GewO
halte ich auch für eher unwahrscheinlich
aufgrund der zu erwartenden besucherzahl besteht sicherlich ein erhöhter personalbedarf, besondere gründe des einzelnen, nicht an der veranstaltung teilnehmen zu können, sind auch nicht bekannt
(außer, daß man offenbar dienstplanmässig frei hätte und gerne darauf bestehen würde)
es hat auch niemand dem AG erklärt, er hätte dieses oder jenes vor und könnte deshalb nicht kommen,
worauf der AG nicht eingegangen wäre und trotzdem die anwesenheit gefordert hätte, woraus man evtl eine "unbilligkeit" ableiten könnte
wurde mit dem AG überhaupt geredet ?

bliebe noch der arbeitsvertrag
was sagt der genau aus ?
das ArbZG ließe ab und zu auch bis zu 19 Schichten am Stück zu,

die Sache bleibt ungewiss
außer man lässt sich auf die parole ein "mein frei gehört mir"
und wird das ganze evtl. gerichtlich klären lassen müssen

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#17
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ kriegsrat
die MA müssen nicht morgen wegen des "einmalig" erfolgten Sommerfestes ein "Fass aufmachen", aber grundsätzlich für sich klären, ob sie das hinnehmen wollen und wie sie grundsätzlich damit umgehen wollen.

Dienstplanmäßiges Frei ist auch frei - da beißt die Maus keinen Faden ab.
Überstunden anordnen ist schon möglich, aber nicht in der Form, dass ich an einem dienstplanmäßigen freien Tag arbeiten muss, sondern dass ich an einem dienstplanmäßig vorgesehenen Arbeitstag länger arbeiten muss! - Also maximal "blühen" mir dann 10 Stunden statt weniger.


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#18
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

die einfachste lösung wäre, einen betriebsrat zu gründen, den entsprechend zu schulen und das problem lösen lassen

solange sich mitarbeiter dazu nicht durchringen können (ein grundsätzliches problem aller branchen, die dienstleistungen verrichten), wird es immer ein problem des einzelnen bleiben,
der auch dann , wenn er auf sein (vermeintliches) recht besteht, mit den entsprechenden problemen , die dann auf ihn zukommen, alleine zurechtkommen muß
und einen einzigen gegner kann der AG so zermürben, daß er daran zerbrechen kann

und wer will schon gegen seinen AG klagen ?
die meisten wollen doch nur in recht und frieden normal ihren job ableisten und drücken dabei oftmals auch das eine oder andere auge zu



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#19
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ kriegsrat
stimme deiner letzten Aussage zu 50% überein, aber mit dem "lösen lassen und machen lassen" klappt das auch mit Betriebsrat nicht! - entweder man steht dahinter, oder es gibt keine arbeitnehmergerechte Lösung.
Kompromisse sind immer möglich - nur "andere" werden die Probleme niemals für einen lösen!


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#20
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


da muß ich widersprechen

als betriebsrat habe ich alle trümpfe in der hand, die arbeitszeit so mitzubestimmen, daß der einzelne AN damit keine probleme bekommt

das hauptproblem sind immer die ungeschulten BR, die im prinzip zwar helfen wollen aber nicht wissen wie

als betriebsrat darf ich den einzelnen AN nicht mit problemen bzgl. der arbeitszeitverteilung alleine lassen
entweder sind im vorfeld entsprechende vereinbarungen mit dem AG getroffen, daß der AN genau weiß, was verlangt werden darf oder nicht,
oder ich muß mich entsprechend schützend vor den AN stellen, und im rahmen meiner mitbestimmungsrechte für klarheit sorgen, bevor es zu einem problem für den einzelnen wird



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#21
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ kriegsrat
in einem bisher betreibsratslosen Betrieb fallen die geschulten und erfahrenen Betriebsräte nicht von den Bäumen.
In diesen Betrieben benötigst Du zuerst eine breite, verlässliche Basis bei den Mitarbeitern, damit ein Betriebsrat gebildet werden kann und Betriebsratsmitglieder Rückendeckung in der Belegschaft haben - ansonsten werden die Vorkämpfer nur verbrannt.

Und als Betriebsrat solltest Du wissen, dass Einzelansprüche individuell eingeklagt werden müssen - da ändert auch der beste BR nix dran!

Danach kann wachsen, was Du Dir so träumst und das braucht mehr als eine Legislaturperiode!

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#22
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


na ja, die diskussion weitet sich aus

meine meinung dazu :

man
kann nicht erwarten, daß sich die "kleine" pflegekraft, reinigungskraft, servicekraft
die vielleicht noch nach längerer arbeitslosigkeit endlich wieder einen befristeten sklavenjob ergattert hat,

darüber gedanken macht, wie sie ihre rechte am besten durchsetzen kann,sich einsam und allein um die möglichst geheime gründung eines betriebsrats gedanken macht, wenn sie eigentlich erstmal um das finanzielle überleben kämpft

da hilft es nichts mit gewerkschaftssprüchen wie " frei bleibt frei" die leute ins verderben zu schicken, wenn letztendlich eine kündigung und eine entsprechende klage im raum steht

warum hat der rtl-club mittlerweile mehr mitglieder als die gewerkschaft ? bestimmt nicht, weil er nichts kostet

die gewerkschaften sind endlich aufgefordert, mit einer professionellen kampagne für eine breite basis in der arbeitnehmerschaft zu sorgen
nur so sichern sie im endeffekt auch das eigene überleben, sorgen für aufklärung und helfen (sofern sie das überhaupt noch wollen und sich nicht nur mit sich selbst beschäftigen)

die kleinen niedriglohnempfänger sind auf sich selbst gestellt
und müssen im prinzip alles mit sich machen lassen, wenn sie ihren jämmerlichen job behalten wollen
und gegen diese entwicklung geht niemand vor,
das ist der eigentliche skandal

was nützt es dem kleinen mann, rechte zu haben, wenn die durchsetzung dieser rechte zum abstieg in die arbeitslosigkeit und sozialhilfe führt

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ kriegsrat
ich finde, dass Du gerade da in einigen Punkten irrst!
Sowohl Betriebsrat wie auch Gewerkschaft sind keine "Versicherung" a la Rechtschutzversicherung!

Gerade "muss" man erwarten, dass sich die angeblich kleinen "Kräfte" zusammenrotten und gemeinsam ihre Interessen vertreten! - tun sie es nicht, müssen sie ihr Arbeitsleben denn so weiter fristen (und seit dem 01.05.2011 sind da noch andere Konkurenten denkbar).

Niemanden hab ich je mit "frei bleibt frei" ins Verderben geschickt, sondern hunderten ängstlichen Pflegekräften in den letzten 10 Jahren den Rücken gestärkt auch mal "nein" sagen zu dürfen! Und mir ist kein Fall bekannt, den ich beraten hätte und der arbeitsrechtliche Konsequenzen erlitten hätte!

Mich hat die Gewerkschaft immer unterstützt (aber allerdings ab ich auch immer 1% Gewerkschaftsbeitrag abgedrückt).
Versteh mich nicht falsch - ich bin da innergewerkschaftlich durchaus genauso streitbar!

Ich wehre mich aber entschieden dagegen, dass die ach so armen Niedriglöhner ja so alleingelassen in ihrem Dasein wären. Das stimmt so nicht!
Aber ich kann die Niedriglöhner auch nicht an die Wahlurne zwingen!?! und nicht mal zum Gewerkwchaftsbeitritt.

Irgendwie klingst Du frustriert.
Mal gucken, was Griechenland uns so vorlebt?




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#24
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

das ganze hin und her lässt m.e. eines völlig außer acht: dass ein sommerfest kein plötzliches und unvorhersehbares ereignis ist. es hätte ohne weiteres in der dienstplanung berücksichtigt werden können.
'absolutes recht' gibt es nicht, das ist wahr. wohl aber gibt es ein paar schneisen, für die ausnahmen außerordentlich gut begründet sein müssen. eingriffe in freizeit und urlaub gehören dazu. 'mein frei gehört mir' setzt immerhin einen kontrapunkt zu einer mitunter leichtfertigen bereitschaft, leute aus dem frei zurück zu holen.

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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