Guten Tag,
ich habe eine Vertragsanpassung mit meinem AG vereinbart und bekomme einen monatlich ausgezahlten Bonus für einen festgelegten Zeitraum. Ich frage mich jetzt, ob die unten stehende Formulierung bedeutet, dass ich im Falle einer von mir ausgehenden Kündigung vor Ablauf des Zeitraumes den bereits ausgezahlten Bonus wieder zurückzahlen muss.
"... zahlt die Gesellschaft dem Mitarbeiter für den Zeitraum von X Monaten einen Sonderbonus in Höhe von X EUR brutto monatlich. Der Bonus ist an das Bestehen eines ungekündigten Anstellungsverhältnisses zum jeweiligen Monatsende geknüpft."
Kann mir da jemand helfen?
Grüße,
Hardy
Sonderbonus und AN-seitige Kündigung
18. November 2019
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Frage vom 18. November 2019 | 13:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderbonus und AN-seitige Kündigung
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#1
Antwort vom 18. November 2019 | 13:59
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Keine generelle Verpflichtung zur Rückzahlung. Ab dem Moment der eingereichten Kündigung allerdings auch keinen Anspruch mehr auf den Bonus. Wird die Kündigung also z.B. am 26.11. eingereicht und die Lohnabrechnung ist bereits vor dem 25.11. erfolgt, wird mit dem Novembergehalt der Bonus noch ausbezahlt ... und wäre dann zurück zu zahlen.
#2
Antwort vom 18. November 2019 | 14:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Achso, ok. Das bedeutet dann dass es sich nicht um einen großen Bonus, monatsweise gestückelt, sondern um viele kleine Boni handelt.
Danke und viele Grüße,
Hardy
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