Sonderkündigungsrecht Arbeitsvertrag

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
koi2k
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Arbeitsvertrag

Moin,
ich wollte mal fragen ob ein Sonderkündigungsrecht besteht wenn zwei Firmen zusammen gelegt werden und darauß eine gemacht wird ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Für wen, für AN oder AG?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich sag mal, beide haben kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag läuft weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

Sie haben die Möglichkeit als AN innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information, dass es zum Betriebsübergang kommen wird, schriftlich zu widersprechen. Kann adressiert werden an den bisherigen und den neuen AG (BGB 613a).
Ein eigentliches Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein Widerspruch kann den Arbeitsplatz gefährden.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html

Zitat:
Wel­che Fol­gen hat ein Wi­der­spruch ge­gen den Über­gang des Ar­beits­verhält­nis­ses auf den Be­triebs­er­wer­ber?

Erklärt der Ar­beit­neh­mer recht­zei­tig, d.h. in­ner­halb der ge­setz­li­chen Mo­nats­frist nach Un­ter­rich­tung durch den Ar­beit­ge­ber sei­nen Wi­der­spruch, so hat dies zur Fol­ge, dass sein Ar­beits­verhält­nis mit dem ursprüng­li­chen Ar­beit­ge­ber, d.h. dem Be­triebs­veräußerer fort­be­steht.
.....
Da der al­te Ar­beit­ge­ber auf­grund der Be­triebs­veräußerung meist kei­ne Möglich­keit mehr hat, den wi­der­spre­chen­den Ar­beit­neh­mer zu beschäfti­ten, gefähr­det ein Wi­der­spruch meist den Be­stand des Ar­beits­verhält­nis­ses, d.h. es droht ei­ne - wirk­sa­me - be­triebs­be­ding­te Kündi­gung durch den al­ten Ar­beit­ge­ber.

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