Hallo Zusammen,
Mich würde inetressieren wie das mit dem Sonderurlaub des eigenen Kindes bei mir ist?
in meinem Manteltarifvertrag ist folgendes festgehalten:
$6 Arbeitsverhinderung und Arbeitsversäumnis
1. Arbeitnehmer sind berechtig, sich in folgenden abschließend aufgeführten Fällen unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit für einen vollen Arbeitstag freistellen zu lassen:
1.1. Bei eigener Eheschließung
1.2. Bei Entbindung der Ehefreau.
1.3. Bei Todesfällen eines Ehegatten, eines Kindes oder eines Elternteiles.
2. in den genannten Fällen erfolgt die Freistellung bis zu höchstens ingesamt 5 Tagen im Kalenderjahr, sofern kein aderweitiger Anspruch auf Entgeld besteht.
Soweit so gut. Ich verstehe daraus das ich einen Anspruch auf mindestend einen und maximal 5 Tage Sonderurlaub habe. Unsere Bürofachkraft will mir aber erzählen das diese maximal 5 Tage nur für den Supergau sprich : Eheschließung + Entbindung der Ehefrau + Tod der Ehefrau + Tod des Kindes + 2x Tod der Eltern was ingesamt 6 Tage wären aber dann auf 5 beschränkt ist gilt.
Macht für mich keinen Sinn. Was gilt den nun?
Und darf mir mein Chef dann nicht mehr geben was im Tarifvertag steht oder ist das nur eine Richtlinie?
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Sonderurlaub Geburt des eigenen Kindes?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



quote:
Unsere Bürofachkraft will mir aber erzählen das diese maximal 5 Tage nur für den Supergau sprich : Eheschließung + Entbindung der Ehefrau + Tod der Ehefrau + Tod des Kindes + 2x Tod der Eltern was ingesamt 6 Tage wären aber dann auf 5 beschränkt ist gilt.
Korrekt.
Das steht ja auch so wörtlich unter §6:
Unter 1 bekommst du je einen vollen Arbeitstag für die genannten Fälle zugesprochen
Unter 2 steht höchstens insgesamt 5 Tagen je Kalenderjahr
quote:
Und darf mir mein Chef dann nicht mehr geben was im Tarifvertag steht oder ist das nur eine Richtlinie?
Selbstverständlich darf der Chef Dir mehr geben wenn er das will. Wenn er dazu motiviert ist ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Also ein Tag steht mir zu er könnte mir aber auch so viele Tage geben wie er will und muss sich nicht an die 5 Tagesgrenze halten. Das mit den 5 Tagen im Kalenderjahr maximal war mir schon klar hab es aber so gelesen das man bei jedem Fall 5 Tage raushandel kann. Und die Beschränkung nicht nur im supergau gilt.
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Üblicherweise berufen sich Chefs auf geltende Tarifverträge. Und danach steht Ihnen ein Tag zu. Wie Harry van Sell schon schrieb, könnte der Arbeitgeber natürlich mehr Tage frei geben, aber warum sollte er das tun?
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Grundsätzlich kann ein AG einen AN immer besser behandeln oder stellen als im Tarif vorgesehen ist - er darf nur niemanden schlechter stellen. Wenn AG aber eines hassen, dann sind es Präzedenzfälle. Natürlich kann dein Chef dich aus Mitleid und Barmherzigkeit von der Arbeit freistellen, bis du von dir aus wieder kommst - aber wie argumentiert er im nächsten Fall, ohne Ärger in der Belegschaft zu riskieren?
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