Sonderurlaub Schwerbehinderte

28. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Killy
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderurlaub Schwerbehinderte

Mann, ich glaube mir fallen noch tausend Fragen ein :-)

Wenn in einem Arbeitsvertrag 24 Arbeitstage Urlaub drin stehen, der AN ist aber bekannt schwerbehindert und als solcher eingestellt worden - hat also Anspruch auf die 5 Tage Zusatzurlaub - von denen steht aber nichts im Vertrag drin... der AN hat sich nur nicht gemuckst, weil er froh war eine Stelle zu haben. Jetzt wurde der AN aber fristlos gekündigt, das ganze geht aber vors Arbeitsgericht, ist also noch in der Schwebe (hat aber gute Aussicht auf Erfolg für den AN), kann er dann die fehlenden 5 Tage noch geltend machen ? Gibt es Fristen dafür ?

Danke,
Killy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ist Deine schwerbehinderung >50%?

Du kannst allenfalls noch die Urlaubstage für 2004 geltend machen.

Ich bin mir aber nciht ganz sicher, was überhaupt mit dem Urlaubsanspruch geschieht, wenn man aufgrund der Kündigung nicht gearbeitet hat, die Kündigung dann aber als unwirksam angesehen wird.

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#2
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, leider ist es in dieser Gesellschaft so, dass viele Schwerbehinderte dem AG verschweigen, dass eine Anerkennung durch das zuständige VA vorliegt, also eine Behinderung (GdB 50=Schwerbehinderung). der Grund ist eben, dass viele AG sonst den SB gar nicht nehmen würden, weil immer noch die Meinung herrscht, dass SB weniger leisten, anfälliger sind....( Studien haben aber teilweise genau das Gegenteil bewiesen..)In dem Fall einer Kündigung kann man allerdings nachträglich den AG davon in Kenntnis setzen und die Hauptfürsorgestelle einschalten ( Integrationsamt), unter Umständen kann dann die Kündigung rückgängig gemacht werden oder "sozialverträgliche Abmachungen" getroffen werden. Meines Wissens hat man als SB jedoch nur rückwirkend Anspruch auf den Zusatzurlaub, wenn dieser im laufenden Urlaubsjahr angemeldet wurde. Mein Tipp: auch jetzt noch Erkundungen vom Integrationsamt einholen, viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Killy
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

also der AN ist als Schwerbehindert eingestellt, der AG erhält Eingliederungszuschuss vom Arbeitsamt. Von Verschweigen kann also keine Rede sein.

Es geht nur um Urlaub von 2004 (Juni bis Sept.)

Es handelt sich um eine fristlose Kündigung, bei der man gleich den Arbeitsplatz verlassen musste, aber ungerechtfertigt, geht vors ArbG. Der AN kann seine Unschuld einwandfrei beweisen !

Wie sieht es dann aus ?

Ciao
Killy

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