Sonderurlaub bei Krankheit d. Partners?

18. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderurlaub bei Krankheit d. Partners?

Meine Frau arbeitet auf eine Wachkomastation und hat infolge des schweren Hebens einen beideseitigen Leistenbruch und soll nächste Woche operiert werden.

Da wir dieses Jahr geheiratet haben, habe ich keinen Urlaub mehr ( zum Großteil für Hochzeit genommen).

Wenn meine Frau nächste Woche operiert wird, darf sie nichts machen: nicht aufstehen, nicht heben, nicht husten etc. Es wird eine "normale" OP gemacht in der kein Fremdmaterial wie z.B. ein Stütznetz eingebaut wird. D.h. die Heilung wird ne Weile dauern. Wir verzichten auf das Netz, da wir sonst unseren Kinderwunsch begraben müssten.

Jetzt die Frage:
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub um meine Frau die 1. Woche zu pflegen? Sie darf ja nichtmal alleine aufstehen, da bei Anstrengung der Bauchmuskeln die Naht (im Körper) aufreißen könnte. Außerdem haben wir einen Hund der ihr mit Sicherheit keine Ruhe gönnen würde bzw. der davon abgehalten werden muss auf sie zu springen (ist noch jung und spielt gerne). Gassi gehen und versorgen muss man den Hund ja auch noch. Und jemanden zu holen der den ganzen Tag da ist und sich um beide kümmert kann man sich wohl nicht leisten.

Weiß jemand rat?

-- Editiert von Die_Hessen am 18.11.2008 08:26

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es gibt wohl die Möglichkeit auf Freistellung nach §616 BGB . Aber nur für kurze Zeit, von einem längeren Anspruch wegen Krankheit des Partners habe ich noch nicht gehört.
Dazu genauer:

http://www.ihk-koeln.de/Navigation/FairplayRechtUndSteuern/Recht/RechtvonA-Z/Arbeitsrecht/FreistellungUndVerguetungspflicht.pdf

Ich würde mal die Krankenkasse kontaktieren. Die wissen da mehr. Vermutlich ist in so einem Fall die Hinzuziehung einer Pflegekraft möglich.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es gibt mehrere möglichkeiten. ziemlich neu ist das pfegezeitgesetz. das eröffnet zwei möglichkeiten a) sofortige freistellung für 10 tage b) recht auf sonderurlaub bis 6 monate. beides unbezahlt, jedoch ohne kündigungsmöglichkeit durch den AG. die 10 tage sind ganz unbürokratisch zu bekommen . bitte googlen.
evtl. unterliegst du auch einem tv, der noch (zusätzlich) möglichkeiten eröffnet.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Also läuft wohl alles auf unbez. Urlaub hinaus. Soll auch nichts langfristiges sein sondern nur die ersten Tage nach der OP. Wäre perfekt wenn die OP Freitag mittag wäre, dann könnte ich nach Feierabend hin, dann wäre WE. Dann 5 Tage unbezahlten Urlaub und wieder das folgende WE. Wären dann 9 Tage, das sollte für den Anfang reichen. Weitersehen kann man dann immernoch. TV gibts bei uns leider nicht!

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

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Wäre perfekt wenn die OP Freitag mittag wäre, dann könnte ich nach Feierabend hin, dann wäre WE. Dann 5 Tage unbezahlten Urlaub und wieder das folgende WE. Wären dann 9 Tage, das sollte für den Anfang reichen
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Für mich hört sich das sehr danach an, dass du davon ausgehst, dass deine Frau nach der OP sofort nach Hause kommt. Zwar kommt es heute ja immer mehr vor, dass OPs ambulant erledigt werden und man gar nicht mehr im Krankenaus bleibt, aber bei einem Leistenbruch bei dem dann auch noch die Gefahr besteht, dass die OP-Narbe sofort wieder aufbricht??? Ich nehme doch mal ganz stark an, dass das ein Fall ist, wo man anschließend im Krankenhaus bleiben muss. Von daher dürfte sich das Problem mit dem Pflegen erst stellen, wenn deine Frau wieder aus dem Krankenhaus raus ist und nicht sofort nach der OP.

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#5
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Natürlich würde sich das Problem dann erst Montags stellen wenn sie Heim kommt. Daher ja auch 5 Tage (Mo- Fr.). Nur ich muss ja nicht nur meine Frau einkalkulieren sondern auch unsere Tiere versorgen, das hatte ich eigtnlich mit Freitag gemeint...weil ich WE eh zu Hause bin wären die Tiere versorgt (Gassi, Futter, Auslastung). Wäre die OP Montags und sie bliebe zwei Tage auf Station, dann müsste ich trotzdem zu Hause bleiben und den Hund versorgen. Wir haben einen 10 Monate alten BorderCollie und der kann beim besten Willen keine 10 Stunden alleine bleiben (im Gegensatz zu unseren beiden Katzen). Da auch sonst niemand da ist muss ich das machen. Bisher haben wir die Schichtarbeit meiner Frau so gesetzt, dass der Hund max. 2 Stunden alleine ist. Ob man im KH bleibt hängt am Arzt. Der Chirurg bei dem wir gestern waren (aber nicht weiter behandeln lassen wollen) wollte den Eingriff ambulant machen.

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#6
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Also wieso Sie bei einer Bruch-OP Ihre Frau pflegen müssen kann ich nicht ganz nachvollziehen, ich denke bei Ihnen geht es eher um Ihren Hund und dafür kann man ja mal in der Nachbarschaft oder bei Freunden wegen Dogsitting anfragen, ansonsten gibt es noch die Möglichkeit einer Tierpension für den Zeitraum.

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