Hallo zusammen,
meine Mutter hatte Ostern eine Woche Urlaub.
In dieser Zeit ist ihre Mutter verstorben...
Sie wurde dann krank und hat vom Arzt eine Krankmeldung über eine Woche bekommen.
Wieder auf der Arbeit, hat sie die Krankmeldung ihrem Arbeitgeber eingereicht. Sie bekommt natürlich die Woche Urlaub
zurück, da sie eine Krankmeldung in ihrem Erholungsurlaub hatte.
Nun wurde ihr aber gesagt, dass sie nachträglich keinen Tag zusätzlich Sonderurlaub gestattet bekommt, weil sie krank geschrieben war und die Krankmeldung „über allem steht".
Stimmt das so?
Ich kenne mich leider null aus mit dieser Thematik.
P.S Sie hat den Anspruch ZEITNAH geltend machen wollen. Der Arbeitgeber hat sich aber erst jetzt, (Juni) und Monate später, dazu geäußert.
Vielen Dank!
-- Editiert von Katharina Strauss am 11.06.2019 19:16
-- Editiert von Katharina Strauss am 11.06.2019 19:17
Sonderurlaub und Krankmeldung
11. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juni 2019 | 19:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderurlaub und Krankmeldung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Juni 2019 | 19:47
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
Die Arbeitsbefreiung für den Todesfall eines nahen Angehörigen stellt sicher, dass AN für die Beerdigung etc. frei bekommt und deswegen nicht seinen Anspruch auf Entlohnung verliert. Diese Arbeitsbefreiung ist anlassbezogen und kann nicht irgendwann später geltend gemacht werden.
Die Argumentation des AG dürfte also stimmen. Dass er ewig dazu gebraucht hat, ist eine andere Sache.
#2
Antwort vom 11. Juni 2019 | 20:39
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
Was sagt denn der Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag hierzu aus?
Und jetzt?
Schon
266.570
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
11 Antworten