Sonderzahlung (10 Jahre Betriebszugehörigkeit)

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Imra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderzahlung (10 Jahre Betriebszugehörigkeit)

Guten Abend,
ich hoffe, dass mir jemand ggf. weiterhelfen kann.
Am 5.5.18 bin ich 10 Jahre im Unternehmen. (Meine vorherige nahtlose Werstudententätigkeit wird nicht berücksichtigt.)
In der Betriebsvereinbarung steht, dass eine freiwillige Zahlung von 1.000 € erfolgt. Auszahlung findet zum Monatsende statt. In meinem Falle, wohl am 28.05.18.
Nun möchte ich, am 28.05. oder 30.05.18, zum 30.06.18 kündigen. Muss ich ggf. das Geld zurückzahlen? Eine Rückzahlungsklausel konnte ich nicht finden.
LG Imra

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn in der BV keine Rückzahlungsklausel steht, dann muss auch nichts zurückgezahlt werden.
Ganz genau weiß das der Betriebsrat.

-- Editiert von altona01 am 24.05.2018 23:38

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Imra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort.
Einen BR gibt es nicht...

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#3
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Imra):
Danke schon mal für die Antwort.
Einen BR gibt es nicht...


Und WIE kommtl dann die besagte Betriebsvereinbarung zustande?

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#4
 Von 
Imra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, es heißt "Allgemeine Beschäftigungsbedingungen". ;)

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