Hallo,
angenommen Person A kündigt sein Arbeitsverhältnis fristgerecht am 30.06.2014 zum 31.07.2014. Mit dem Junigehalt steht Person A eigentlich die Hälfte des 13ten Jahresgehalts zu, s.g. Urlaubsgeld.
Würde der Anspruch wegen der Kündigung entfallen?
Sonderzahlung trotz Kündigung
30. April 2014
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Frage vom 30. April 2014 | 10:02
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Sonderzahlung trotz Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. April 2014 | 11:16
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Das wird von den Bedingungen abhängen für diese Sonderzahlung. Es wäre hilfreich, den Wortlaut zu Posten.
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