Folgende Formulierung steht in dem Arbeitsvertrag
Die Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen zur Zeit 40 Stunden pro woche. Es gilt als vereinbart, dass gemäß der Einsatzplanung die Arbeitszeiten zur Tag- und Nachtzeit an Werk- sowie an Sonn- und Feiertagen liegen kann. Zuschläge für wechselnde Arbeitszeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nicht gezahlt. Ein Ausgleich dieser oder sonstiger Erschwernisse durch Freizeitgewährung oder in anderer Weise erfolgt nicht. Ausgenommen ist lediglich Nachtarbeit in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Der Nachtzuschlag gelangt im Folgemonat zur Auszahlung.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen Mehrarbeit zu leisten. Der Arbeitnehmer ist jedoch hierzu nur auf Anweisung des Arbeitgeber verpflichtet und berechtigt.
Brutto 1600
Urlaub 25 Tage Nach Probezeit
Probezeit 6 Monaten
Meinen Fragen lautet
1 – Nach Gesetzt für die Arbeit am Sonntag muss innerhalb nächste 2 Monaten einen Tag freigestellt, ist dieser Vertrag Verstoß gegen Gesetzt?
2- Weil keiner Zuschläge für Sonn- und Feiertagen gezahlt werden, darf ich die Arbeit an dieser Tagen ablehnen? Freiwillig sageb ob ich will oder nicht will an dieser Tagen arbeiten?
3- Nach Gesetzt Nacharbeit fängt um 20:00 Abend, in Vertrag steht 23:00 Uhr, es ist gemäß Gesetzt ok?
4- Wie kann ich Mehrarbeit verstehen? Ich muss oder ich kann?
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-- Editiert Hannover_96 am 18.10.2011 19:40
-- Editiert Hannover_96 am 18.10.2011 20:01
Sonn- und Feiertagen nicht gezahlt
18. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 18. Oktober 2011 | 19:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonn- und Feiertagen nicht gezahlt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2011 | 20:30
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Ich sehe es genauso wie florian3011
quote:
1 – Nach Gesetzt für die Arbeit am Sonntag muss innerhalb nächste 2 Monaten einen Tag freigestellt, ist dieser Vertrag Verstoß gegen Gesetzt?
Der Ersatzruhetag kann auch der sowieso freie Samstag sein. Sonn- und Feiertagszuschläge ergeben sich nicht aus dem Gesetz.
quote:
2- Weil keiner Zuschläge für Sonn- und Feiertagen gezahlt werden, darf ich die Arbeit an dieser Tagen ablehnen? Freiwillig sageb ob ich will oder nicht will an dieser Tagen arbeiten?
Nein, darf nicht abgelehnt werden. Zu fragen wäre aber, ob der AG eine Genehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit hat.
quote:
3- Nach Gesetzt Nacharbeit fängt um 20:00 Abend, in Vertrag steht 23:00 Uhr, es ist gemäß Gesetzt ok?
Wo steht im Gesetz, dass die Nachtarbeit 20 Uhr beginnt?
quote:
4- Wie kann ich Mehrarbeit verstehen? Ich muss oder ich kann?
Können darf der AN immer. Wenn man einer vertraglichen Mehrarbeitsklausel in der Form zustimmt, dann muss man angeordnete Mehrarbeit leisten.
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-- Editiert 1000kleinesachen am 18.10.2011 20:33
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2011 | 23:13
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 276x hilfreich)
quote:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen Mehrarbeit zu leisten
Welcher Tarifvertrag gilt denn?
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