In unserer Spedition können wir auch "freiwillig" am Sonntag arbeiten, da an 51 Wochendenenden gearbeitet wird ist jeder mal dran zumal 4 Touren zu besetzen sind ist jeder öfter freiwillig dran.Meine Frage wäre nun. Wir bekommen das Geld für die Sonntagsarbeit oder wenn mal gerade Feiertag ist auf das Fahrgeld und die Spesen berechnet. Ist das überhaupt rechtens.
Wir bekommen unser Fahrgeld im Betrieb für die Fahrten zur Arbeit schon im Betrieb ausgezahlt.Muss die Sonntagsarbeit nicht ordendlich abgerechnet werden ?
Sonntagsarbeit nicht ordentlich abgerechnet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Verstehe die Frage nicht!
Die Frage ist eigentlich ganz einfach: Ist eine Bezahlung der am Sonntag gearbeiteten Stunden über die Abrechnung der Fahrkosten und Spesen zulässig.
Konkret heißt das:Ich arbeite am Sonntag
10 Stunden bekomme dafür kein Geld, das heißt, der Sonntag taucht als Arbeitstag nicht auf. Ich bekomme dafür aber mehr Fahrgeld und Spesen am Monatsende.Bin ich an 3 Sonntagen gefahren, hätte ich bei 20 AT eigentlich 23 AT.Ich habe den Tag oder die Tage dann zwar bezahlt bekommen aber der AT an sich taucht nie auf.Grundsätzlich kann mir das ja egal sein, aber wenn alles richtig zugehen würde , würde auch mein Lohn erheblich höher sein und würde wenn ich mal Arbeitslos werden sollte eine höheres Arbeitslosengeld erhalten.Somit be******* ich mich ja eigentlich selber.Da das auf das Jahr gerechnet gute 20 At sind, kommt da schon eine Menge zusammen.Auch müssten doch eigentlich Abgaben sprich Steuern auf die geleisteten Stunden abgeführt werden ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das siehst Du vollkommen richtig!
Ich vermute mal, dass das der AG macht, weil er euch am Sonntag vielleicht gar nicht beschäftigen darf. Nach dem Areitszeitgesetzt ist Sonntagsarbeit zunächst einmal grundsätzlich verboten. Es gibt bestimmte Ausnahemn, die auch gesetzlich normiert sind. Im Fall der Spedition könnte da aber nur der Transport und die Kommissionrung von Presseerzeugnissen, deren Erscheinungstag am Montag ist, oder von leicht verderblichen Waren fallen.
Aber recht hast du natürlich, dass du dich da eigentlich selbst be******t. Und ob der AG da wirklich auf der sicheren Seite ist, wage ich auch zu bezweifeln. Schließlich gibt es sowohl Betriebsprüfungen vom Finanzamt als auch von den Sozialversicherungsträgern. Und wenn dabei rauskommt, dass Entgelt als nicht zu versteuernde und sozialversicherungspflichtige Spese ausgewiesen wird, dann wird es zumindest heftige Nachzahlungen hageln. Wenn der AG da nicht finanziell gut gepolstert ist, kannst du jetzt praktisch schon mal dich darauf einstellen, dass du es wahrscheinlich mal mit einer Insolvenz zu tun bekommst, wenn du dort nicht vorher weg bist.
Leider ist es so das wir praktisch gezwungen werden Sonntags zu arbeiten.Wer da nicht mitspielt,oh Ton vom Chef, kann Peter Hartz besuchen,es wird jeden geraten -wörtlich- ich rate jeden dringlichst öfter am Wochende zu fahren. Da wir von Di-Sa arbeiten haben die, die am Wochende fahren nur die Nacht von So-Mo um einmal auszuschlafen. Wir fangen immer um 1.00 Uhr in der Nacht an und bekommen auch keine Nachtschichtzuschläge. Bei einer ca 50 h Woche erhalten wir 1280.-€ Gehalt !Gehalt ist auch ein Witz kommt der LKW später oder es ist glatt fahren wir locker in der Woche 5-6 h länger, ohne das es Geld dafür gibt.
-- Editiert von Slavonia am 31.01.2008 17:56:16
Muss nachtschichtarbeit nicht auch geson dert bezahlt werden ?
.. du und deine kollegen/innen solltest diese dinge sorgfältigst dokumentieren. wenn es hart auf hart kommt, könnt ihr ihm ganz gewaltig an den karren fahren. denn er hinterzieht ja die steuern und sozialabgaben ...
.. m.a.w.: die drohung euch gegenüber kann ihm auf die füße fallen
-- Editiert von blaubär49 am 01.02.2008 10:33:05
Ja danke für die Hinweise.Werde wohl was anderes suchen wo ich nicht so ausgebeutet werde.Wie sagt der Chef immer wer nicht will kann Peter Hartz besuchen gehen es warten schon genug andere vor dem Tor !
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten