Sonntagsausgleich = Urlaubstag?

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)
Sonntagsausgleich = Urlaubstag?

Hallo
Ich bin in der Reinigungsbranche tätig, zu unserem Objekt gehört es dazu das wir auch Sonntags arbeiten. Zeitweise war es so, dass wir bis auf unserer "Urlaubstage" durchgearbeitet haben sprich jedes We. Nun ist es so das der Kunde wohl unsere Firma angemahnt hatte " von wegen das wir nur 15 Sonntage im Jahr arbeiten dürfen und für alle weiteren Tage ein Ersatztag frei haben müssten.
Ab diesen Zeitpunkt läuft es bei uns so, das jeder ein gesamtes We Sa u So frei hat, was ja auch nach 2 Jahre ohne WE außer dem Urlaub was schönes ist. Allerdings werden uns für jedes frei We 2 Urlaubstage abgezogen.
Der Arbeitgeber sagt natürlich das dies so recht wäre. Aber mein Verständnis sagt mir da was anderes, allerdings finde ich dazu irgendwie nichts passendes im www. Eventuell hat hier ja einer Ahnung von der Materie hat.
Bei der Urlaubsberechnung an sich haben wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls unterschiedliche Auffassungen.Ich meine das ich eine 7 Tage Woche habe, da ich ja bis auf das eine WE im Monat von Montag bis Sonntag arbeite. Der Arbeitgeber sagt aber das ich das so nicht sehen darf. Es wäre für mich verständlich das ich das so sehe, würde er an meiner stelle auch. Aber das ganze wäre halt nicht so einfach. Er hatte mir irgendwas davon erzählt, das wir ca 360 Tage 52 Wochen im Jahr arbeiten würden. Die Arbeitstage pro Woche würden sich wie folgt errechnen:
360 - 30 Tage Urlaub - 24 Tage für die freien WEs im Jahr : 52 Wochen= 6 Tage pro Woche. Und das wäre noch für unser Vorteil gerechnet, da er die Schließtage nicht beachtet hat. Für derartige Tage wird uns Urlaub angerechnet.

LG
delphine0077

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Dein AG dürfte ziemlich schief liegen. Er hat auf jeden Fall das ArbZG zu beachten und etliche andere Gesetze dazu.
Nicht rechtens ist, wenn er für freie WE (an denen du also dienstplanmäßig zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet bist) Urlaub berechnet. 'Frei' ist gänzlich etwas anderes als Erholungsurlaub. Zu euren Gunsten gerechnet ist da rein gar nichts, wenn er die Schließtage durch euren Urlaub bezahlen lässt - der Mann sucht jedes unternehmerische Risiko auf euch abzuwälzen, scheint mir.
Wenn ich deine Darstellung insgesamt so lese, scheint die ganze Einsatzplanung höchst fragwürdig zu sein - da müsste jemand mit Fachkenntnissen ran

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihr Arbeitgeber handelt rechtswidrig. Er darf keinen Urlaub für freie Tage anrechnen.
Es wäre hier sinnvoll, dass Sie ihn fragen, wo die Rechtsgrundlage für sein Handeln zu finden ist. Es gibt nämlich keine.


-- Editiert von altona01 am 17.07.2015 09:44

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo
@Philosoph Wenn ich mein Arbeitgeber bzw für mich zuständige Personen frage, kommt die Antwort das stimmt schon wir halten uns an die vorgegebenen Gesetze. Aber ich kann mich nochmal erkundigen und melde mich dann bei ihnen. Ja und dann hört man nichts mehr von der Person. Falls man diese dann zufällig wieder am Telefon hat und nachharkt, dann heißt es nur, wenn da was falsch gewesen wäre, hätte man sich schon gekümmert.
@Blaubär Ich habe mich dann mal mit der Gewerkschaft in Verbindung gesetzt. Nächste Woche machen wir ein Termin aus und so wie es ausschaut liegt da wie Du schon sagtest einiges im argen. Die von der Gewerkschaft meinte, das ich evtl noch Zahlungen vom Arbeitgeber einfordern könnte für die letzten 2 Jahre. Sofern ich beweisen kann das es wirklich so gelaufen ist wie ich erzählt habe
LG delphine

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zunächst einmal darf maximal an 15 Sonntagen pro Jahr gearbeitet werden und für diese 15 Sonntage muss es einen Ausgleichstag geben, der kein Urlaubstag sein darf. Das gilt auch für Feiertage.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, d.h. mindestens 4 Wochen.

365 Tage - 52 Sonntage - 10 Feiertage - 24 Urlaubstage = 279 Tage.

Die Zahl der Feiertage variiert je nach Bundesland, jedoch darf in einem Bundesland mit 10 Feiertagen maximal an 279 Tagen gearbeitet werden.

Wenn ich Euren Chef richtig verstanden habe, dann ist er der Auffassung, dass Ihr an 306 Tagen arbeiten müsst und das auch noch bei 30 Tagen Urlaubsanspruch. Das sind 31 Tage zuviel.

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