Hallo zusammen,
Ich arbeite bereits 28 Tage ohne frei. Im Arbeitsvertrag steht etwas von 5 Tage. (Mo bis So ) da am Flughafen. .Ich habe gekündigt da ich auch einen neuen Job habe. Ist es rechtens das ich die Sonntage und den 1.1.2020 als Frei einfordere ?
Sonntagsausgleich
8. Februar 2020
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Frage vom 8. Februar 2020 | 23:45
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 5x hilfreich)
Sonntagsausgleich
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. Februar 2020 | 10:32
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
§ 11 ArbZG: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Mangels genauer Kenntnis der vertraglichen/betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeit (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung etc.) und deines Dienstplanes kann man hier nicht mehr sagen.
Der 01.01.2020 liegt mehr als 28 Tage zurück. So wie ich deinen Beitrag interpretiere ("Ich arbeite bereits 28 Tage ohne frei"), hattest du nach dem 01.01. freie Tage.
-- Editiert von schneechen am 09.02.2020 10:43
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