Sehr geehrte Community,
der Sonntagszuschlag, welchen ein Mitarbeiter in einem Privatunternehmen im medizinischen Dienstleistungsbereich über 3 Jahre erhalten hat, wurde nach einer Reduzierung der Arbeitszeit
von 40 auf 24 h Die Woche gestrichen. Die Begründung ist mündlich und lautet in etwa: Weil der Mitarbeiter freiwillig am Sonntag arbeitet bzw. von selbst am Sonntag arbeiten will und dazu eh nur an 3 Tagen arbeitet, kann man den Sonntag als reguläre Arbeitstag werten.
Im Unternehmen werde grundsätzlich Sonntagszuschläge gezahlt, schon weit über 3 Jahre her.
Was haltet Ihr davon aus rechtlicher Sicht? Im Internet steht teilweise, dass es keine Pflicht für die Arbeitgeber sei überhaupt Sonntagszuschlag zu zahlen. Telefonisch widersprach ein Anwalt und sagte, dass das Arbeitszeitgesetz einen Sonntagszuschlag für Sonntagsarbeit vorsieht. Dazu Würde die Arbeitszeitreduzierung keine Rolle spielen.
Danke Euch!
Sonntagszuschlag gestrichen MTA
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was will man mit einer mündlichen Begründung? Morgen heißt es, der AN habe das wohl falsch verstanden.ZitatDie Begründung ist mündlich und lautet in etwa :
Seit wann arbeitet der AN nur noch 24 Wochenstunden? Seit wann fehlt der Zuschlag?
Was stand zu So-Zuschlägen im vorigen Arbeitsvertrag?
Was steht im Änderungsvertrag (außer der Stundenreduzierung)?
Danke für deine Hilfestellung!
Die Reduktion der AZ besteht seit ca. 4 Monaten. Währen dieser Zeit ist der Zuschlag aber gezahlt worden.
In der Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag steht dass inkl. aller bestehenden Zusatzvereinbarungen die Arbeitszeit auf 24 h die Woche reduziert wird.
Es steht auch, dass inkl. aller Zusatzlvereinbarungen des bestehenden Arbeitsvertrages das Bruttogehalt von xxxx auf yyyy monatlich entsprechend der Arbeitszeit geändert wird. Alle anderen Vereinbarungen des Arbeitsvertrages bleiben bestehen.
Neue Zusatzvereinbarungen sind nicht festgehalten in der Vertragsänderung. Alles bezieht sich auf den bestehenden Arbeitsvertrag.
Der ursprüngliche Vertrag beinhaltet eine Klausel, dass sich der AN verpflichtet Wochenenddienste zu leisten. Es steht nichts über Sonntagszuschlag. Dieser ist aber auch nirgends ausgeschlossen worden.
Weil es im Unternehmen seit Jahren die Regel ist Sonntagszuschläge zu bekommen, greift hier die betriebliche Übung?
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ZitatEs steht nichts über Sonntagszuschlag. :
Irgendwo muss der Sonntagszuschlag ja herkommen, die wenigsten Arbeitgeber zahlen so was "mal einfach so"
ZitatDie Reduktion der AZ besteht seit ca. 4 Monaten. Währen dieser Zeit ist der Zuschlag aber gezahlt worden. :
Dann wird es recht schwer jetzt einfach das Gehalt zu kürzen.
ZitatWeil es im Unternehmen seit Jahren die Regel ist Sonntagszuschläge zu bekommen, greift hier die betriebliche Übung? :
Neben Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag kann auch die betriebliche Übung einen Anspruch begründen.
Wenn der Zuschlag freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gezahlt wird, entsteht jedoch auch bei wiederholter Zahlung keine betriebliche Übung.
Hallo,
Danke!
Da steht nichts über Sonntagsarbeitszeit bzw. Sonntagszuschlag drin. Ich habe alles gelesen der Vertrag hat nur 3 Seiten. Die Zahlung ist immer erfolgt bis jetzt, auch bei weit über 5 % der Mitarbeiter. Der AG hat es von sich aus gemacht.
Die Argumentation, dass der AN eh von sich aus immer am Sonntag arbeitet und dass er an eh nur 3 Tagen arbeitet und deswegen der Sonntag wie ein normaler Wochenarbeitstag gezaehlt werden kann, ist unlogisch, da eine andere Person den Dienst sonst übernehmen müsste, würde der AN nur Dienste von Mo bis Fr machen. Diese Person würde denn Zuschlag dann ja bekommen. Es is und bliebt ein Sonntag.
Was ist die beste Vorgehensweise hier?
Nebenbei: bei dem Arbeitgeber gibt es Nachtschichten, in welchen man 8 Stunden lang die selbe Arbeit macht wie tagsüber. Diese Dienste werden aber als Bereitschaftsdienst abgerechnet. Dazu ist es so, dass, wenn ein Nachtdienst an einem Feiertag ist, man keinen "zweiten" zusätzlichen Zuschlag zum Bereitschaftsdienst bekommt.
Darf der Arbeitgeber das?
-- Editiert von Fantasmo1893 am 01.02.2020 10:33
Zitatder Sonntagszuschlag, ...wurde nach einer Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 24 h Die Woche gestrichen. :
Was denn jetzt? Gestrichen oder gezahlt?ZitatWähren dieser Zeit ist der Zuschlag aber gezahlt worden. :
Erst, wenn der AN in vereinbarter Teilzeit auch sonntags arbeitet---und im Lohn nachweisbar der S-Zuschlag fehlt--- gehts weiter.
Auch dazu gibt es vertragl. Vereinbarungen. Was steht zu Nachtarbeit und Bereitschaft?ZitatDarf der Arbeitgeber das? :
Zu Nachtdienst/Bereitschaftsdienst: lediglich dass diese gemacht werden müssen.
Zitat:Zitatder Sonntagszuschlag, ...wurde nach einer Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 24 h Die Woche gestrichen. :Was denn jetzt? Gestrichen oder gezahlt?ZitatWähren dieser Zeit ist der Zuschlag aber gezahlt worden. :
Erst, wenn der AN in vereinbarter Teilzeit auch sonntags arbeitet---und im Lohn nachweisbar der S-Zuschlag fehlt--- gehts weiter.
Auch dazu gibt es vertragl. Vereinbarungen. Was steht zu Nachtarbeit und Bereitschaft?ZitatDarf der Arbeitgeber das? :
Es ist nach Reduzierung der AZ auf 24 h 4 lang Monate weiter gezahlt worden, aber es soll ja nicht mehr gezahlt werden.
Schon klar, dass es erst dann weiter geht, aber über Umwege wurde es mündlich mitgeteilt, dass die Formulare für Sonntagszuschlag nicht länger vom AN ausgefüllt werden sollen, aufgrund der oben beschriebenen mündlichen Begründung diese Formulare sind nötig damit Sonntagsarbeitszeit mit Zuschlag bezahlt wird.
Im Grunde heißt es dann für AN, dass die Formulare weiter ausgefüllt werden bis eine schriftliche Ablehnung oder Nichtzahlung statt findet?
Was sollte man im gegebenen Fall tun?
-- Editiert von Fantasmo1893 am 01.02.2020 11:51
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Danke.
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Bitte den Wortlaut .ZitatZu Nachtdienst/Bereitschaftsdienst: lediglich dass diese gemacht werden müssen. :
Das steht nicht geschrieben, sondern wurde gesagt.Zitataber es soll ja nicht mehr gezahlt werden. :
ZitatErst, wenn der AN in vereinbarter Teilzeit auch sonntags arbeitet---und im Lohn nachweisbar der S-Zuschlag fehlt--- gehts weiter. :
Sich wieder hier melden. Mit Fakten. Bis dahin, die Formular für Sonntagsarbeit ausfüllen, für sich kopieren, wie immer abgeben.ZitatWas sollte man im gegebenen Fall tun? :
Sorry, wie soll man denn betriebliches Getuschel rechtlich bewerten?
Glaskugeln und Hellseher haben frei bzw. sind in Reparatur.
Nun ja, die verantwortliche Person spekuliert hier darauf, dass der AN die Formulare nicht mehr ausfüllt. So ist nichts schriftliches da, also, wenn dann später auch nix durch den AN unternommen wird, kommt man günstig weg als AG.
Formulare werden weiter ausgefüllt!
Danke Euch!
Und jetzt?
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