Sozialauswahl-Sozialplan

22. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
eule64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Sozialauswahl-Sozialplan

Hallo ich bitte um Hilfe zu folgendem Problem.

Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst, 40 Jahre alt,Betriebszugehörigkeit 14 Jahre, habe 2 Kinder ( 5 und 15 Jahre alt), nicht verheiratet und lebe in einer sogenannten eheähnl. Gemeinschaft.

Nun wurden alle Mitarbeiter informiert, dass personelle Entscheidungen stattfinden (Kündigungen) und ein Sozialplan aufgestellt wird. Wie sehen meine Chancen aus? Ich habe gehört, dass es im Punktesystem auch Punkte für Verheiratete gibt. Zählt so eine eheähnl. Gemeinschaft ebenso dazu, oder muss diese Lebensgemeinschaft eingetragen sein? Im Endeffekt wäre ich dann ja nach dem Punktesystem schlechter gestellt, obwohl ja dann auch berücksichtigt werden müsste, dass ich nur ein Einkommen habe und für 2 Kinder unterhaltspflichtig bin.
Alle anderen Arbeitnehmer sind verheiratet und haben auch fast alle 1-2 Kinder. Wie sind meine Chancen, nach meiner Rechnung habe ich mit die wenigsten Punkte im Sozialplan. Die Angestellten, die noch weniger Punkte haben sind Personalratsmitglieder und somit nicht kündbar. Ich wäre dankbar für eine Auskunft.
Gruß eule64

-- Editiert von eule64 am 22.02.2006 10:31:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo eule, man kann von hier aus deine Chancen nicht einschätzen.

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist nun mal keine Ehe. Und eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibts nur bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen (und das ist ja bei dir vermutlich nicht der Fall. Oder?)

Wenn bei euch noch der BAT gelten würde, könnte es ja vielleicht auch hinkommen, dass du gerade so Glück hast und 15 Jahre im ÖD wärst, dann wärst du auch unkündbar.

MfG

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#2
 Von 
eule64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.
Sorry, habe ich nicht gewußt, dass eine eingetragene Lebensgemeinschaft nur für gleichgeschl. Partner gibt. Bei mir ist jedoch eine eheähnl. Gemeinschaft zwischen Männl. und Weibl. gemeint.
Ich areite im Osten hier gibt es diese Klausel mit dem Kündigungsschutz nach 15 Jahren nicht. Im übrigen sind auch AN beschäftigt, die keine Kinder haben, verheiratet sind und halt durch ein paar Altersjahre (3-4) auf eine höhere Punktzahl kommen. Wird bei einer Sozialauswahl strikt nach den Punkten gegangen???

Gruß eule64

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ich areite im Osten hier gibt es diese Klausel mit dem Kündigungsschutz nach 15 Jahren nicht.


Mist. :(

Bei einer Sozialauswahl sollte nach

- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflicht
- Schwerbehinderung

gegangen werden. Ob da bei euch alles richtig läuft, kann ich nicht sagen. Da solltest du dich dann doch eher an einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft (so du Mitglied bist) wenden und im Zweifelsfalle klagen.

0x Hilfreiche Antwort

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