Mein AG hat auf Grund der schlechten Auftragslage einige Leute entlassen müssen. Er hat aber keine Sozialauswahl getroffen, sondern nur die am wenigsten flexibel einsetzbaren Mitarbeiter entlassen, darunter vor allem alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern. Die leistungsfähigen Single-Männer, die Tag und nacht arbeiten können wurden aber alle behalten.
Ist das rechtlich in Ordnung?
Wenn nicht, welche Möglichkeiten haben die Betroffenen?
Sozialauswahl
19. August 2004
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Frage vom 19. August 2004 | 17:11
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
Sozialauswahl
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#1
Antwort vom 19. August 2004 | 18:14
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 59x hilfreich)
ob die auswahl des AG rechtlich ok war, dürfte wohl nur noch im prozess geklärt werden können. dazu braucht man verschiedene informationen zum betrieb, den mitarbeitern usw. die kolleginnen haben wahrscheinlich nur die chance zu klagen (achtung: 3-wochen-frist) und die fehlende sozialauswahl anzugreifen.
für verhandeln bleibt jetzt wohl keine zeit mehr.
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