Hallo,
kann mir jemand bitte den neuesten Stand der Sozialauswahl geben. Es kommt da was auf mich zu (eventuelle Kündigung nach 24 Jahre Beschäftigunsgverhältnis und 58 Jahre Lebensalter). Das wird z.Z. zwischen GF und BR verhanddelt, aber ich wüste gern was die grundsätzlichen Richtlinien sind
Danke
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Sozialauswahl - was sind die grundsätzlichen Richtlinien?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Soll nur dir gekündigt werden oder Teilen der Belegschaft?
Eine Sozialauswahl ist gesetzlich nicht unbedingt vorgeschrieben, wenn aber ein Mitarbeiter auf Kündigungsschutz klagt, sollte der AG schon belegen, warum Herr X gehen musste und Herr Y nicht. Eine Liste mit Punkten kann da ein guter Nachweis sein.
Im Normalfall gibt es Punkte für Betriebszugehörigkeit (manchmal zählen nach 10 Jahren Beschäftigung auch die Jahre doppelt) und Alter. Dann kann noch Unterhaltspflicht (z.B. Kinder in der Ausbildung) dazu kommen.
Der AG darf auch Mitarbeiter "setzen", d.h. ihre Fachkompetenz ist dringend nötig, auch wenn sie weniger Punkte haben.
Der Sozialplan gibt dann die Punkte an und ggf. die Abfindung (also wie sich diese berechnet).
Und egal, wo du Punktemässig stehst, eine Garantie für den Verbleib/Kündigung ist dies nicht.
Drücke dir die Daumen, dass du deine Arbeit nicht verlierst.
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vielen Dank,
die diskutieren z.Z. auch über den Sozialplan und Interessenausgleich. Hoffe, das ich als leitender Angestellter nicht benachteiligt werde.
Danke Gruß
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Das ist eine nicht ganz unbedeutende Info, wenn Sie tatsächlich leitender Angestellter im Sinne des Arbeitsrechts sind. Haben Sie Prokura? Dürfen Sie selbständig einstellen oder entlassen?
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quote:
das ich als leitender Angestellter nicht benachteiligt werde.
Als leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes wäre der BR gar nicht für Sie zuständig. Ergänzend zur Frage von hamburgerin01: haben Sie bisher an den BR-Wahlen teilgenommen?
quote:
Das wird z.Z. zwischen GF und BR verhandelt,
Wenn man bei den Verhandlungen zu Sozialplan und Interessenausgleich auf der Namensliste der zu entlasenden AN landet, dann wird es mit einer Kündigungsschutzklage sehr, sehr schwer.
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Nein ich habe nicht an BR Wahlen teilgenommen.
Ich aheb auch Prokura
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Dann bist DU nicht normaler AN. Dann geht alles über Zivilrecht, aber dies auch über gute Arbeitsrechtsanwälte. Denn Du warst wohl kaum 24 Jahre AT bzw. Prokura.
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klar,
ich bin seit 2002 Leitender und insgesamt 24 Jahr dabei
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http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Leitender_Angestellter.html
Sie müssen Ihre Interessen selber durchsetzen, dafür ist es hilfreich, dass Sie sich z.B. auf der verlinkten Seite informieren.
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