Sozialauswahl - was sind die grundsätzlichen Richtlinien?

7. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Diek12
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialauswahl - was sind die grundsätzlichen Richtlinien?

Hallo,

kann mir jemand bitte den neuesten Stand der Sozialauswahl geben. Es kommt da was auf mich zu (eventuelle Kündigung nach 24 Jahre Beschäftigunsgverhältnis und 58 Jahre Lebensalter). Das wird z.Z. zwischen GF und BR verhanddelt, aber ich wüste gern was die grundsätzlichen Richtlinien sind

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 513x hilfreich)

Soll nur dir gekündigt werden oder Teilen der Belegschaft?
Eine Sozialauswahl ist gesetzlich nicht unbedingt vorgeschrieben, wenn aber ein Mitarbeiter auf Kündigungsschutz klagt, sollte der AG schon belegen, warum Herr X gehen musste und Herr Y nicht. Eine Liste mit Punkten kann da ein guter Nachweis sein.
Im Normalfall gibt es Punkte für Betriebszugehörigkeit (manchmal zählen nach 10 Jahren Beschäftigung auch die Jahre doppelt) und Alter. Dann kann noch Unterhaltspflicht (z.B. Kinder in der Ausbildung) dazu kommen.
Der AG darf auch Mitarbeiter "setzen", d.h. ihre Fachkompetenz ist dringend nötig, auch wenn sie weniger Punkte haben.
Der Sozialplan gibt dann die Punkte an und ggf. die Abfindung (also wie sich diese berechnet).
Und egal, wo du Punktemässig stehst, eine Garantie für den Verbleib/Kündigung ist dies nicht.
Drücke dir die Daumen, dass du deine Arbeit nicht verlierst.

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#2
 Von 
Diek12
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank,

die diskutieren z.Z. auch über den Sozialplan und Interessenausgleich. Hoffe, das ich als leitender Angestellter nicht benachteiligt werde.


Danke Gruß


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17804 Beiträge, 8044x hilfreich)

Das ist eine nicht ganz unbedeutende Info, wenn Sie tatsächlich leitender Angestellter im Sinne des Arbeitsrechts sind. Haben Sie Prokura? Dürfen Sie selbständig einstellen oder entlassen?


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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2529x hilfreich)

quote:
das ich als leitender Angestellter nicht benachteiligt werde.


Als leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes wäre der BR gar nicht für Sie zuständig. Ergänzend zur Frage von hamburgerin01: haben Sie bisher an den BR-Wahlen teilgenommen?

quote:
Das wird z.Z. zwischen GF und BR verhandelt,


Wenn man bei den Verhandlungen zu Sozialplan und Interessenausgleich auf der Namensliste der zu entlasenden AN landet, dann wird es mit einer Kündigungsschutzklage sehr, sehr schwer.

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#5
 Von 
Diek12
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich habe nicht an BR Wahlen teilgenommen.
Ich aheb auch Prokura


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#6
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Dann bist DU nicht normaler AN. Dann geht alles über Zivilrecht, aber dies auch über gute Arbeitsrechtsanwälte. Denn Du warst wohl kaum 24 Jahre AT bzw. Prokura.

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#7
 Von 
Diek12
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

klar,
ich bin seit 2002 Leitender und insgesamt 24 Jahr dabei



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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17804 Beiträge, 8044x hilfreich)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Leitender_Angestellter.html

Sie müssen Ihre Interessen selber durchsetzen, dafür ist es hilfreich, dass Sie sich z.B. auf der verlinkten Seite informieren.

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