Hallo, in meiner Abteilung soll Rationalisiert werden (incl. Sozialauswahl). Ich wurde als Ersatzmitglied des Betriebsrats (auch schon Nachgerückt für ein verhindertes Mitglied (Betriebsratssitzung)) in den Ausschuß gewählt der mit der Geschäftsleitung verhandeln soll, da ich halt selber betroffen bin. In wie weit stehe ich unter Kündigungschutz um mit freiem Kopf in diese Verhandlungen zu gehen?
Und kennt jemand eine Seite mit Tips für eine Betriebsvereinbarung/Rationalisierungsschutzabkommen zur Milderung sozialer Härten?
LG Mac
Sozialauswahl/Kündigungsschutz
27. April 2010
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Frage vom 27. April 2010 | 16:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialauswahl/Kündigungsschutz
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#1
Antwort vom 27. April 2010 | 17:09
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2000x hilfreich)
.. ich habe zweifel, dass du als nachrücker vom br für ein verhandlungsgremium überhaupt nominiert werden kann, wenn nicht tatsächlich der vertretungsfall festgestellt ist.
und was die bv angeht, sollte doch die gewerkschaft helfen können
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