Sozialplan - Abteilungsweise oder alle Arbeitnehmer?

3. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Sozialplan - Abteilungsweise oder alle Arbeitnehmer?

Hallo Miteinander,

Bei uns im Betrieb wird es wohl zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Insgesamt hat der Betrieb ca. 300 Mitarbeiter. Davon 100 Verwaltung und 200 im Betrieb. Insgesamt sollen ca. 50 Arbeitsplätze abgebaut werden. Das würde bedeuten ca 17 in der Verwaltung und ca 33 im Betrieb. Ich möchte mich hier nur mal auf die Verwaltung beziehen, denn dort arbeite ich. Für mich erhebt sich nun die Frage wie dort ein Sozialplan aufgestellt wird. Werden alle 100 Arbeitnehmer bewertet und die mit den wenigsten Punkten müssen gehen, oder wird das dann Abteilungsweise angegangen. Weil wenn z.B. alle bewertet werden und die niedrigsten Punktträger gehen müssen, dann müssen unsere Chefsekretärin, unsere einzige Vollzeitbuchhaltungskraft (es gibt noch einige ältere Teilzeitkräfte), unser Topeinkäufer, unsere Topverkäufer, unsere einzige Rezeptionsdame und auch ich im Controlling (gibt noch einen Vollcontroller und mich) gehen. Unser Vollcontroller kann die Arbeit nicht alleíne schaffen und ich vertrete auch noch unseren einzigen Disponenten bei Abwesenheit. Andere Abteilungen, die stark besetzt sind wie Konstruktion würden dann nahezu uneingeschränkt weiter geführt werden, da hier fast nur langjährige ältere Mitarbeiter beschäftigt sind.
Vielen Dank für alle Antworten. Und ich bin mir durchaus bewusst, dass es trotz allem anders kommen kann als angegeben. In die eine wie die andere Richtung. Ach übrigens, ich bin 44 Jahre alt, alleinstehend, meiner studierenden Tochter und meinem Sohn in Ausbildung gegenüber noch unterhaltspflichtig, aber erst 6 Jahre in der Firma. Somit bin ich eine derjenigen, die am kürzesten in der Verwaltung ist.

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"Tausend Dank

Xavine"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo,

das Thema ist so komplex, dass man das hier nur anreißen kann bei den vielen Punkten, Fragen und (fehlenden) Infos.

Hier kann am besten die Gewerkschaft helfen.

In der Sozialauswahl können nur Personen verglichen werdne, die Vergleichbar sind. Man ist nicht mehr vergleichbar, wenn man unterschiedliche Arbeitszeiten hat. Wenn eine Person Einkäufer ist und eine zweite Verkäufer ist man auch bei gleicher Ausbildung nicht vergleichbar. Also gleiche Tätigkeit und Arbeitszeit schon ist man vergleichbar!

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""

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#2
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Okkkkkaaayyy! ??! Hmm, ich weiß, dass ich mich darauf nicht verlassen kann, aber meine Position in der Form gibt es nur einmal! Dachte aber man kann jemanden z.B. vom Einkauf umbesetzen und einlernen wenn er sozialplantechnisch über mir steht. Oder eben andersrum, dass ich dann an den Empfang oder in den Einkauf versetzt werden kann. Aber sei es drum, ich kann jetzt momentan eh nichts machen und warte es einfach ab! Aber noch mal ein großes "Dankeschön"

Gruß Xavine1

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"Tausend Dank

Xavine"

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Oder eben andersrum, dass ich dann an den Empfang oder in den Einkauf versetzt werden kann.


Hier wäre dann die Einarbeitungszeit maßgebend. In der heutigen Zeit führt ein AG solche Umsetzungen selten durch. Problem bei einer evtl. Klage besteht darin, dass der AN beweisen muss, dass die Vergleichskreise fehlerhaft gebildet wurden und das läuft darauf hinaus, dass man irgendwie die Länge der Einarbeitungszeit darlegen muss.

Die Frage ist, fällt Ihr Arbeitsplatz denn überhaupt weg?

Die Anzahl der notwendigen Arbeitsplätze kann der AG nach belieben festlegen. Es dürfte kaum anzunehmen sein, dass AN der Konstruktion mit den AN der Verwaltung vergleichbar sind, daher dürfte es für Sie nicht relevant sein, dass in der Konstruktion meist ältere AN arbeiten.

Was in solchen Fällen nie schadet: Rechtzeitig nach Alternativen umsehen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#4
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Nu denn, wie es auch sei, jetzt erhöht sich von Tag zu Tag die Anzahl der zu erwartenden Kündigung. Betriebsrat und Geschäftsleitung sind in Verhandlungen. Meine Stelle gibt es in der Form wie gesagt nur einmal und die Einarbeitszeit wäre sehr aufwendig. Allerdings wäre es für mich einfach mich in den Einkauf oder in der Rezeption einzuarbeiten. Hört sich ganz schön anmaßend an, sorry. Wollte mich nie mit der Konstruktion vergleichen, nur mit dem kaufmännischen Bereich! So, jetzt warte ich einfach ab! Das mit dem Umsehen ist nicht so einfach, da ich doch so speziell bin, dass es in der normalen Wirtschaft solche Stellen normalerweiße nicht gibt. Ist sehr firmenspezifisch! Und genau das könnte mir eventuell den Hintern retten! Außerdem will ich nicht wechseln, da bei mir in der Firma alles stimmt! Arbeitsfeld, Kollegen, Chef, Gehalt, Arbeitsplatz, Arbeitszeit und und und!!

Sodele, jetzt mache ich mir einen Tee und lebe nach der Devise: "Abwarten und Tee trinken"

Grüßle Xavine1



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"Tausend Dank

Xavine"

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Sodele, jetzt mache ich mir einen Tee und lebe nach der Devise: "Abwarten und Tee trinken"


Das ist die richtige Einstellung, denn "Was wäre wenn" führt einen hier nicht so recht weiter.

Die einzige Überlegung, welche ich mir machen würde, wie könnte man einer deratigen Spezialisierung in Zukunft gegenarbeiten. Denn man weiß ja nie.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 06.11.2009 22:30

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