Folgende Fragestellung haben wir in unserer Kita, eine Elterninitiative.
Wir planen ggf. Zur Zeit einen Erweiterung eine unserer Einrichtungen. Da es vor einiger Zeit aber ganz anders aussah, sah man sich damals mit dem Problem des Sozialplans konfrontiert.
Wir haben also zwei Einrichtungen mit Leitung und Personal. Gibt es die Möglichkeit den Sozialplan nur für eine Einrichtung anzuwenden? Oder sind im Falle eines Falles beide Einrichtungen gleich zu behandeln, obwohl die eine ausgelastet ist und die andere nicht?
Gruß
Tobias Kurbjuhn
Sozialplan nur für einen Betriebsteil möglich
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Erstellung eines Sozialplans setzt zwingend einen Betriebsrat voraus. In welcher der Einrichtungen gibt es denn einen BR? Wie viele Mitarbeiter arbeiten jeweils in den Einrichtungen? Die Einrichtungen hängen wirtschaftlich zusammen?
Es gibt keinen BR.
Der letzte Sozialplan wurde zwischen dem Vorstand und den Kita Leitungen ausgehandelt. Warum wieso weiß ich nicht.
Mit allen Personen ca. 20 bis 25 eine genaue Überblick habe ich noch nicht bin erst seit kurzem im Vorstand.
Nein wirtschaftliche haben beide eigene Kassen. Verwaltet von einer GF und einem Vorstand.
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Es handelt sich bei der Aushandlung also nicht um einen Sozialplan, wie er gesetzlich vorgesehen ist. Genau genommen geht es ja anscheinend auch eher um die soziale Auswahl. Das, was hier ausgehandelt wird, unterliegt nicht den rechtlichen Vorschriften, die für einen Sozialplan oder eine soziale Auswahl sonst gelten.
Zu prüfen ist hier, ob der Kündigungsschutz greift für die Mitarbeiter.
Wenn denn ein Tarifvertrag greift, dürfte zu überprüfen sein, ob dort Regelungen für eine Sozialreduzierung getroffen worden sind. Das ist der erste SChritt. Wenn nein, dann haben wir eine normale Personalreduzierung. Da kann man natürlich auch soziale Belange berücksichtigen, muss aber nicht zwingend. Und da sollte man sich auch genau angucken, ob man nicht durch Umsetzung in die andere Filiale weiter kommt, gegebenenfalls mit Änderungskündigungen.
wirdwerden
ZitatDer letzte Sozialplan wurde zwischen dem Vorstand und den Kita Leitungen ausgehandelt. :
Das war kein "Sozialplan" im Sinne des Gesetzes, sondern eher eine vertragliche Vereinbarung / Absichtserklärung.
Und da sie zwischen Vorstand und den Kita Leitungen ausgehandelt wurde, wäre sie wohl nichtig soweit sie die Mitarbeiter und deren Vertragsinhalte beträfe. Es sei denn die betroffenen Mitarbeiter hätten ebenfalls (nachträglich) zugestimmt.
Sehe ich ähnlich. Da hätten der Vorstand und die Kita-Leitung ja quasi ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen, und das sind so in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen. Mein dringender Rat bei Personalreduzierungen ist immer, einerlei ob mit Sozialplan oder ohne, zunächst zu schauen, dass man sich von den "faulen Äpfeln" trennt, denen, die man einfach so mit durchzieht, aus was für Gründen auch immer. Denn wenn man nur nach sozialer Schutzwürdigkeit geht/gehen muss, dann kann es sein, dass man sich von den Leistungsträgern trennen muss, und das ist dann sehr bitter, für beide Seiten.
wirdwerden
Es geht hier um eine Elterninitiative KITA.Zitatdass man sich von den "faulen Äpfeln" trennt, denen, die man einfach so mit durchzieht, aus was für Gründen auch immer. :
Ob man bei solchen Einrichtungen *faule Äpfel* hat und die evtl. mitnehmen muss, halte ich für fast ausgeschlossen.
Selbst kommunale KITA dürften keine *faulen Äpfel* in der Belegschaft haben.
Die Frage des sog. Sozialplans stellt sich mE gar nicht mehr.
Zitatsah man sich damals mit dem Problem des Sozialplans konfrontiert. :
ZitatWir planen ggf. Zur Zeit einen Erweiterung eine unserer Einrichtungen. :
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