Hallo zusammen,
in unserer Firma kam es zu einer Massenentlassung, die über einen Sozialplan geregelt wurde.
Die betroffenen haben einen Drei Parteien Vertrag unterschrieben (Firma/Transfergesellschaft/Mitarbeiter).
Der erste Schub wechselte zum 01.05.18 in die Transfergesellschaft und bekam mit der letzten Lohnabrechnung die verhandelte Abfindung. Der zweite Schub soll zum 01.07.18 in die Transfergesellschaft wechseln. nun das Problem, die Firma hat ein Insolvenzeröffnungserfahren eröffnet. Nun bekommen die jenigen die zum 01.07.18 wechseln sollen keine Abfindung mehr.
Was kann man dagegen unternehemen?
Das man zum Anwalt muss ist schon klar, aber ich war im ersten Schub dabei und damit ist bei mir alles geregelt.
Gruß Tomwgt
Sozialplan und Insolvenz
7. Juni 2018
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Frage vom 7. Juni 2018 | 18:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialplan und Insolvenz
#1
Antwort vom 7. Juni 2018 | 19:14
Von
Status: Schlichter (7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
Das ist schlicht Pech für die betroffenen AN. Da der Abfindungsanspruch vor einer Insolvenzeröffnung entstanden ist, handelt es sich um Insolvenzforderungen, die nach der Insolvenzeröffnung zur Tabelle angemeldet werden können. Evtl. gibt es darauf irgendwann mal eine Quote.
#2
Antwort vom 7. Juni 2018 | 19:38
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
@eidechse,
hilfreich wäre hier doch zum Verständnis deines Beitrags, wenn du einmal erklärst, was du damit ausdrücken willst, wenn du schreibst, dass die "Insolvenzforderung" zur "Tabelle" angemeldet werden könnte.
Und was es sich dann mit der "Quote" auf sich hat.
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#3
Antwort vom 7. Juni 2018 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (130324 Beiträge, 41514x hilfreich)
Zitat :Was kann man dagegen unternehemen?
Erstmal nichts. Pleite ist pleite.
Die Höhe der Abfindung teilt man dem Insolvenzverwalter mit wenn die Insolvenz offiziell eröffnet und der Insolvenzverwalter benannt wurde.
Der errechnet dann die Quote, das wären so zwischen 0-100% von der Abfindung.
Mit etwas Glück gibt es dann also noch (etwas) Geld.
Zitat :Das man zum Anwalt muss ist schon klar
Der kostet den Mandanten ein paar (hundert) EUR und wird auch keine gute Fee kennen die Geld herbeizaubert. Von daher sollte man sich den sparen.
#4
Antwort vom 7. Juni 2018 | 21:49
Von
Status: Schlichter (7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
Zitat :hilfreich wäre hier doch zum Verständnis deines Beitrags, wenn du einmal erklärst, was du damit ausdrücken willst, wenn du schreibst, dass die "Insolvenzforderung" zur "Tabelle" angemeldet werden könnte.
Und was es sich dann mit der "Quote" auf sich hat.
Sorry, ich werde hier jetzt keine Abhandlung über den Ablauf eines Insolvenzverfahren fertigen. Im Forum Insolvenzrecht wurden die Begrifflichkeit zur Genüge bereits erklärt. Wenn es Fragen gibt im Hinblick auf das Verständnis kann auch dort über die Suche fündig werden.
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