Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber angefordert

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)
Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber angefordert

Guten Tag,
ich habe in einem Betrieb in 2016 meine Ausbildung zu Ende gemacht. Dabei hatte ich mein Gehalt / Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber brutto in voller Höhe bezahlt bekommen. Der Arbeitgeber kannte sich mit der Rechtslage nicht aus und hat meinen Anteil an Sozialversicherungsbeiträge von meinem Gehalt NICHT abgezogen. Also er hat seinen Anteil und meinen Anteil an die Krankenkasse bezahlt und mein Gehalt noch brutto bezahlt. Jetzt in 2017 will er von mir diese Anteile wieder haben. Rechtens?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Gibt es in deinem AV oder in einem TV eine Ausschlussklausel?

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#2
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Tag, was ist TV ? wie kann so eine Klausel aussehen? MfG

Zitat (von blaubär+):
Gibt es in deinem AV oder in einem TV eine Ausschlussklausel?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

AV Arbeitsvertrag
TV Tarifvertrag

Irgendwas wie "mit einer Frist von x Monaten sind Ansprüche ausgeschlossen" "die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen beträgt x Monate" oder ähnlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
AV Arbeitsvertrag
TV Tarifvertrag

Irgendwas wie "mit einer Frist von x Monaten sind Ansprüche ausgeschlossen" "die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen beträgt x Monate" oder ähnlich.
Guten Tag, ich habe nur den AV von der Handelskammer, dort steht nichts darüber.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Jetzt in 2017 will er von mir diese Anteile wieder haben. Rechtens?

Würde ich so sehen.

Man hat nicht nur Geld zu unrecht erhalten, sondern hätte es auch merken müssen. Geht ja nicht nur um 5 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jürgen77):
Jetzt in 2017 will er von mir diese Anteile wieder haben. Rechtens?

Würde ich so sehen.

Man hat nicht nur Geld zu unrecht erhalten, sondern hätte es auch merken müssen. Geht ja nicht nur um 5 EUR.


ändert irgendwas die Tatsache, dass der Arbeitgeber es selber wissen müsste wieviel er überweisen sollte und dass der Arbeitgeber das Geld erst nach einem Jahr zurück verlangt hat? Kann es sein, dass Arbeitgeber nicht an sein Geld ran kommt, da ich kein Job habe und wenig Geld zur Verfügung habe?

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
ändert irgendwas die Tatsache, dass der Arbeitgeber es selber wissen müsste wieviel er überweisen sollte und dass der Arbeitgeber das Geld erst nach einem Jahr zurück verlangt hat?

Nö, solche Ansprüche sind noch nicht verjährt.
Die Überzahlung war Geld, was einem nicht zusteht.
Zitat (von jürgen77):
Kann es sein, dass Arbeitgeber nicht an sein Geld ran kommt, da ich kein Job habe und wenig Geld zur Verfügung habe?

Warum sollte er nicht ans Geld kommen, zum einen sollte man mit dem Arbeitgeber eine Ratenzahlung vereinbaren, muss man nicht. Allerdings kann der Arbeitgeber auch dann einen Mahnbescheid beantragen, damit gibt es keine Verjährung der Ansprüche, selbst wenn der Gerichtsvollzieher danach erst mal nichts Pfänden kann, so ein Titel gilt 30 Jahre.
Vor allem man verhaut sich damit seine Schufa, keine Ratenkredite für Fernseher oder Auto usw., auch ein neuer Handyvertrag dürfte schwer werden.
Man kann es sich aussuchen, welche der beiden denkbaren Scenario einem besser gefallen.

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ich sehe das noch nicht so eindeutig wie die anderen.

Ich bin mir nicht sicher, ob man von einem Auszubildenden verlangen kann, dass er merken muss, das etwas falsch läuft.

Was genau stand zur Vergütung im Vertrag?
Ist das die Erstausbildung?
Wie hoch war die Vergütung?
Wie lange wurden die Beiträge zusätzlich gezahlt?

Außerdem könnte es ja eine stillschweigende Lohnerhöhung gewesen sein. Ich verdiene mittlerweile auch mehr, als in meinem Vertrag steht. Trotzdem kann meinem AG ja nicht auf einmal einfallen "ach zahl mal zurück, du hast zuviel bekommen".
Die Sachlage wäre anders, wenn die Beiträge versehentlich an dich statt an die Träger gezahlt worden wäre. Aber die sind ja bezahlt.

Zuletzt bleibt noch der Punkt der Entreicherung. Da du von Korrektheit ausgegangen bist, und das Geld zum Leben ausgegeben hast, ist nun nichts mehr da.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich darf mal auf die Rechtslage verweisen: Hat der AG vergessen, diese Beiträge einzuziehen, darf er sich nur an die nächsten 3 Gehälter des AN halten, und dabei hat er die Pfändungsfreigrenze zu beachten (§ 28g SGB 4).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ich sehe das noch nicht so eindeutig wie die anderen.

Ich bin mir nicht sicher, ob man von einem Auszubildenden verlangen kann, dass er merken muss, das etwas falsch läuft.

Was genau stand zur Vergütung im Vertrag?
Ist das die Erstausbildung?
Wie hoch war die Vergütung?
Wie lange wurden die Beiträge zusätzlich gezahlt?

Außerdem könnte es ja eine stillschweigende Lohnerhöhung gewesen sein. Ich verdiene mittlerweile auch mehr, als in meinem Vertrag steht. Trotzdem kann meinem AG ja nicht auf einmal einfallen "ach zahl mal zurück, du hast zuviel bekommen".
Die Sachlage wäre anders, wenn die Beiträge versehentlich an dich statt an die Träger gezahlt worden wäre. Aber die sind ja bezahlt.

Zuletzt bleibt noch der Punkt der Entreicherung. Da du von Korrektheit ausgegangen bist, und das Geld zum Leben ausgegeben hast, ist nun nichts mehr da.


ich glaube weder ich noch der AG hat gemerkt was falsch gelaufen ist:

Vergütung ist 586 EUR monatlich brutto gewesen
ist Erstausbildung.
4 Monate, dann war ich mit der Ausbildung fertig und hatte mit dem Betrieb nichts mehr zu tun, habe auch kein Entgeld weiterhin bezogen.
4 Monate lang wurde die Beiträge für mich bezahlt, also von Anfang bis Ende der Zeit im Betrieb

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich darf mal auf die Rechtslage verweisen: Hat der AG vergessen, diese Beiträge einzuziehen, darf er sich nur an die nächsten 3 Gehälter des AN halten, und dabei hat er die Pfändungsfreigrenze zu beachten (§ 28g SGB 4).

Was ist aber, wenn es danach keine Gehälter mehr gab?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Ich hatte so eine Situation auch schon mal, da hat der Arbeitgeber (Personalverleih) die Mitarbeiter alle komplett falsch abgerechnet und kam nach einem Jahr mit einer Nachberechnung angetrottelt, die mit einer recht massiven Rückforderung verbunden war.
Ich habe den Standpunkt vertreten, dass eine Personalverleihfirma besonders genau die komplizierten Sozialgesetze zu beachten habe und dem Arbeitnehmer überhauptnicht abverlangt werden kann, dass er seine Abrechnung auf Richtigkeit überprüfen muss.
Ergebnis: nur die Blöden haben freiwillig gezahlt - Ich eben nicht ...
Ich denke mal, dass heutzutage die Betriebe entweder eine funktionierende Lohnabteilung haben oder das vom Steuerbüro machen lassen. Einem Azubi ohne Lebens- und Berufserfahrung kann nicht unterstellt werden, er hätte die Fehlerhaftigkeit der Abrechnungen von sich aus erkennen müssen.

-- Editiert von pleindespoir am 10.08.2017 22:40


na ja erhalten habe ich ja genau das, was im AV steht (586€), nur brutto statt netto. Die Abrechnung mit der Krankenkasse hat der AG erst in 2017 rückwirkend gemacht und erst dann festgestellt, dass er auch meine Anteile mitbezahlt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@jürgen77,
Sie haben einen Arbeitsvertrag der Handelskammer? Was steht denn da unter § 12?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von altona01):
@jürgen77,
Sie haben einen Arbeitsvertrag der Handelskammer? Was steht denn da unter § 12?

§ 12 gib es nicht, siehe den Vertrag im Original

<img src="http://cdn04.trixum.de/upload2/193600/193516/1/17ab32c44d204249d2adf8dace45ff409.jpg" style="display: block; max-width: 100%; height: auto;" />

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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