Vor 2 Jahren fälschte ein Mitarbeiter eine Unterschrift auf dem Lieferschein eines Kunden;
er tat es wohl, um einen Kollegen zu decken, welcher versäumt hatte, sich die Lieferung quittieren zu lassen.
Um das "Generve" der Vorgesetzten zu vermeiden, setzte er einfach eine Phantasie-Unterschrift unter den Lieferschein.
Durch einen dummen Zufall wurde dieses entdeckt, und der Mitarbeiter wurde mündlich vom Vorgesetzten ermahnt.
Die Geschäftsleitung wurde damals nicht in Kenntnis gesetzt, hat aber jetzt von der Angelegenheit erfahren.
Kann man aufgrund dieses Vorfalls jetzt noch eine Kündigung aussprechen?
Vielen Dank im Voraus,
Idolf
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-- Editiert idolf am 18.09.2013 11:05
Späte Kündigung wegen Unterschrift-Fälschung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein, der Mitarbeiter ist nicht mehr Kündbar.
Dieser wurde bereits Ermahnt und damit sind weitere Rechte des ARbeitgebers verwirkt.
Der Vorgesetzte hätte es direkt schon an die Geschäftsleitung weiterleiten müssen.
Da es ein schweres Fehlverhalten des Mitarbeiters war.
Sogar Strafbar.
Dafür könnte man den Mitarbeiter durchaus noch Belangen.
Urkundenfälschung
Versuchen könnte man natürlich den Mitarbeiter auf Grund dessen zu kündigen.
Aber wie bei einer Kündigungsschutzklage die Erfolgschancen sind. hm zweifelhaft.
- Mitarbeiter wurde bereits ermahnt
- Es sind bereits 2 Jahre dazwischen vergangen.
Eine Möglichkeit wäre halt diesen Mitarbeiter anzuzeigen.
Und bei einer Verurteilung diesen dann zu Kündigen.
Da eine Verurteilung bei Urkundenfälschung schon ein grober Vertrauensbruch sein kann.
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