Spedition verhängt Bußgelder an die Kraftfahrer

3. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Reptalin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Spedition verhängt Bußgelder an die Kraftfahrer

Hallo,
Unsere Spedition verhängt neuerdings an unsere Fahrer Bußgelder in unterschiedlicher Höhe, wenn diese z.b. eine Sendung in ihrem Scanner nicht oder nicht richtig bearbeitet haben.
Ist sowas überhaupt rechtlich zulässig? Dürfen die das denn einfach so machen??


-- Editier von Reptalin am 03.02.2016 08:57

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zu wenig Infos. Wie ist der Status der Fahrer? Angestellt? Selbständig? Wie ist das ganze vertraglich erfasst?

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#2
 Von 
Reptalin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, also wir sind ein Fuhrunternehmen und arbeiten als Sub für diese Spedi.
Unsere Fahrer haben einen ganz normalen Arbeitsvertrag als Fahrer bei uns.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Das bedeuted also, dass das andere Unternehmen euch die Verfehlungen vom vereinbarten Entgeld abzieht? Ganz pauschal: Ihr habt einen Vertrag über eine Leistung, diese Leistung wird nicht komplett erbracht. Was steht denn in eurem Vertrag über den Ersatz von nicht erbrachter Leistung?
Diese "Bußgelder" werden also nicht gegen die Fahrer erhoben, sondern gegen euer Fuhrunternehmen weil eure Fahrer ihre vertragsgemäße Arbeit nicht ausführen.

-- Editiert von micbu am 03.02.2016 09:58

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#4
 Von 
SabJ
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Naja,

wenn sich eine entsprechende Klausel zu Vertragsstrafen und ähnliches im Arbeitsvertrag finden...wenn es sich um vernachlässigung der arbeitlichen Pflichten handelt, kann der Arbeitgeber durchaus sanktionen verhängen. Allerdings ist ein "Bußgeld" in der Form kaum möglich. Vielleicht solltest du deinen Vertrag mal einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe geht es aber nicht um "Bußgelder" des Arbeitgeber gegen seine eigenen Mitarbeiter sondern um "Strafzahlungen" die ein Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber leisten soll.

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