Hallo meine Bekannte
wurde fristlos entlassen wegen diebstahl...
was man ihr aber nicht nachweisen konnte
Inzwischen haben sie sich auf eine fristgerechte kündigung geeinigt da es für beide unzumutbar ist denn vertrag aufrecht zu erhalten .in der kündigung wurde kein wort von diebstahl erwähnt.
Bekommt meine Bekannte jetzt eine 3 monatige sperre vom AA oder nicht?Der Vertrag wurde ja in beidseitigem einverständnis aufgelöst.
-- Editiert von quitschi32 am 03.07.2007 10:53:03
Sperre oder nicht?
3. Juli 2007
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Frage vom 3. Juli 2007 | 10:39
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 11x hilfreich)
Sperre oder nicht?
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#1
Antwort vom 3. Juli 2007 | 11:19
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@quitschi
was wird als kündigungsgrund auf d. arb.bescheinigung stehen?
besteht eventuell kündig.schutz? mehr als 10 ma? außerhalb d. probezeit?
sunbee
#2
Antwort vom 3. Juli 2007 | 11:31
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 11x hilfreich)
1.Es war ein Zeitarbeitsvertrag Laufzeit 1 Jahr
2.Kündigungschutz besteht keiner
3.Kündigungsgrund Unzumutbarkeit wegen gegenseitiger Differenzen
4.Die Arbeitsbesch. wurde direkt ans AA gesendet sie hatte keinen Einblick
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Juli 2007 | 12:33
Von
Status: Schüler (185 Beiträge, 28x hilfreich)
quote:
3.Kündigungsgrund Unzumutbarkeit wegen gegenseitiger Differenzen
in diesem Fall wirds wohl eine Sperre geben... Ich würde an ihrer Stelle gegen die Kündigung klagen, sie darf aber die 3-Wochen-Frist nicht versäumen!
Allerdings schreibst Du im ersten Posting, dass der Vertrag in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst wurde. Hat sie was unterschrieben, einen Auflösungsvertrag oder sowas?
#4
Antwort vom 3. Juli 2007 | 12:46
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 11x hilfreich)
ja hat sie gemacht die drei wochen sind auch schon rum
#5
Antwort vom 3. Juli 2007 | 12:50
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@quitschi
arghh, warum unterschreiben die leute, obwohl sie nix gestohlen haben?
sie muß dann mit sperre rechnen. ich würd aber widerspruch einlegen dagegen u. bitte nicht vergessen, gleichzeitig alg2 beantragen...
sunbee
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