Sperrfrist bei eigener Kündigung

3. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marcos Bellon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrfrist bei eigener Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt.

Da ich seit letztes Jahr unter Magenproblemen leide und die monotone Arbeit am Arbeitsplatz mir keinen Spass mehr bereitet hat,habe ich mich zu diesem Schritt entschieden.

Ich belege nebenbei ein Fernstudium was ich jetzt intensiv weiterführen möchte.

Abgesehen davon würde ich gerne eine kleine Auszeit einlegen wollen.

Da ich nun selber gekündigt habe droht mir vom Arbeitsamt eine Sperrfrist von 12 Wochen.

Meine Frage ist: Theoretisch kann ich die 12 wöchige Sperrfrist als kleine Auszeit nutzen,oder muss ich dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen?

Was ist wenn mir das Arbeitsamt keine Sperrfrist gewährt ich trotzdem eine Auszeit machen möchte?

Eines der Gründe wieso ich gekündigt habe war zuviel Stress.Deshalb würde es keinen Sinn machen jetzt sofort eine neue Tätigkeit zu beginnen.

Wie sieht es mit der Kranken und Rentenversicherung während der Sperrfrist aus?

Mein Wunsch wäre es: Fernstudium weiterführen, 12 wöchige Auszeit (Sperrfrist) ohne dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stehen,d.h. mich auch uneingeschränkt bewegen zu können und mich nicht unbedingt in Deutschland aufhalten zu müssen,nach der Sperrfrist einen neuen Arbeitsplatz aufsuchen und wieder einer geregelten Tätigkeit nachzugehen.

Ist dieser Wunsch realisierbar?

Ich wäre allen dankbar,die mir hierzu einen Ratschlag geben könnten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen.

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"Marcos"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo!

Ich rate Ihnen einfach beim entsprechenden Berater beim Arbeitsamt nachfragen. Die wissen am besten darüber bescheid und müssen Auskunft auf jeden Fall erteilen.

Generell müssen Sie sich unverzüglich nach erfolgter Kündigung beim Arbeitsamt melden, ansonsten droht mitlwerweile nach dem "Hartz-Gesetz" eine Kürzung des Arbeitslosengeldes für jeden Tag der verspäteten Meldung ab 7 € (gestaffelt) - egal, ob die Sperrfrist eintritt oder nicht.
Ich rate also, bei der Meldung dies direkt ansprechen.

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

sollte eine Sperrfrist von 3 Monaten eintreten, muss man sich, soweit ich weiss, selbst krankenversichern, Auskunft erteilt die Krankenkasse.

Auch ist zu beachten, daß bei einer Sperrfrist die auf die zu erhaltene Leistung angerechnet wird, d.h. Zahlung des Arbeitslosengeldes verkürzt sich um die Zeit der Sperrfrist.

Rentenbeiträge werden in dieser Zeit vom Arbeitsamt auch nicht abgeführt.

MfG



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" "

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#3
 Von 
Marcos Bellon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Ich werde mich beim Arbeitsamt darüber genau informieren.

Mit freundlichen Grüssen

Marcos

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo.
Dir ist schon klar, daß du bei einer Sperrfrist kein Geld bekommt, nicht versichert bist und bei einer erneuten Sperrfrist dir die Gelder gestrichen werden können?????????????????????????????

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Charly Steingraber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin zur Zeit ohne Arbeitsplatz und habe bisjetzt auch noch nicht gearbeitet.
In meiner Schulzeit war ich über meinen Vater Privat Krankenversichert, habe aber jetzt, da ich über 27 bin keine Versicherung mehr.

Was soll ich jetzt tun, um wieder Versichert zu sein?

MFG

Charly Steingraber

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

hmmmmmmmm........

vielleicht wäre da mal arbeiten gehen angebracht ?????????????????????

Dann bist du automatisch versichert ^^.

Sorry, aber da habe ich kein Verständnis für, wenn jemand mit 27 noch keinen Handschlag gearbeitet hat. Ich denke mal, du hast bisher studiert oder tust das noch. Nach ca. 9 Jahren Studium müsstest du doch bald fertig sein. Ansonsten würde ich raten, es einmal mit einem Aushilfsjob (nebenbei) zu versuchen, dann kannst du deine KV selbst bezahlen !

Kiki

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toerk
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das sehe ich auch so, kiki13
und ist wahrscheinlich mit 27 auch noch aus dem kindergeld rausgeflogen ...

noch ein nachtrag zur sperrfrist: wenn du wie du sagst "aus gesundheitlichen gründen" gekündigt hast und dir dein arzt bestätigt, dass die kündigung "notwendig" war, bekommste idR keine sperrfrist.

0x Hilfreiche Antwort

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