Sperrfrist bei fristloser Kündigung

17. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Sperrfrist bei fristloser Kündigung

Ein Freund von mir ist fristlos gekündig worden nach 5 jähriger Berufstätigkeit.
Allerdings will er mir nicht sagen , wieso...aber ich kann 1 und 1 zusammenzählen:
Da muss doch schon ganz schön was passiert sein.
Das geht doch nicht "so einfach",oder?Oder kann er auch fristlos gekündigt werden wegen Kleinigkeiten?
Die Frage ist :Bekommt er jetzt eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld?Und wenn ja ,wie lange?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Mit einer Sperrfrist von 3 Monaten ist zu rechnen.

Sehr informativ zur fristlosen Kündigung:

http://www.rechtinco.de/arbeitsrecht/auerordentlichefristlosekuendigung.php

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