Hallo,
hab am 6.8. einen Aufhebungsvertrag geschlossen,weswegen eine Sperrzeit droht...Nun bin ich aber seit 2.8. bereits krankgeschrieben...Wie verhält sich das mit der Sperrfrist? Arbeitsamt sagt, dass sie für mich nicht zuständig sind, wenn ich krank binn. Habe Krankengeld beantragt...Was ist nach 12 Wochen, bekomme ich ALG oder setzt ab da die Sperrfrist ein?
Sehr verzwickt
Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



... und warum fragst du nicht in der AA nach?
würde mich doch sehr wundern, wenn Sie jetzt schon Krankengeld erhalten. Das gibt es m.W. nach 6 Wochen Krankschreibung. Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf AlgI, dann müßte m.E. die Sperrfrist mit der Antragstellung beginnen zu laufen.
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@ulfi
kg bekommst du statt alg 1 oder nach einer lohnfortzahlung von 6 wochen.
da du eine sperre bekommen wirst für alg1, mußt du alg2 beantragen. gkv und die argen haben sich geeinigt,bei alg2 bezug den leistungsempfänger im alg 2 bezug auch während einer au zu belassen. ansonsten gäbe es kg auf alg 2 basis, was zu wenig wäre, ein ergänzender alg 2 antrag wäre dann sowieso nötig.
@hamburgerin
*schön, dich wieder zu sehen*:)
der threadsteller kann während einer au sich nur arbeitslos, nicht arbeitssuchend melden. die aa wird ihn bei leistungsantrag auf die gkv verweisen. das ist wirklich sehr verzwickt weil er normalerweise kg kriegt auf basis des alg1. wenn nun wegen einer sperre kein anspruch auf alg 1 besteht, muß alg 2 beantragt werden und damit bekäme er in der tat kein kg.
da die sperre erst mit antrag auf leistung bei der aa beginnen wird, dieser antrag aufgrund der au nicht angenommen werden wirdwird meines wissens erst zum zeitpunkt seiner genesung die sperre beginnen können.
sorry, @ulfi, aber was dümmeres als während einer au einen aufhebungsvertrag oder eine kündigung zu akzeptieren ist finanziell fast nicht möglich.
sunbee
War krankgeschrieben aber mein Chef wußte davon nix, hatte Urlaub und hätte das auch als Urlaub genommen, nach der Aufhebung mußte ich natürlich die AU einreichen...
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