Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag trotz betrieblichen Gründen?

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ibrahim Atari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag trotz betrieblichen Gründen?

Hallo liebe Community,

ich war bis Mitte März über einer Zeitarbeitsfirma in der Siliziumverarbeitung beschäftigt.
Da wir schon früher informiert wurden das die Auftragslage aktuell sehr schlecht ist war ein Betriebswechsel
vorauszusehen.
Am 28.03.19 hatte ich dann einen Termin mit einer Angestellten der Zeitarbeitsfirma um zu besprechen
in welcher Firma ich als nächstes eingesetzt werden würde. Mit diesem Vorwand bin ich dann auch zu diesem
Termin erschienen und Anfangs war auch alles abgelaufen wie geplant.

Dann sprach sie aber plötzlich von einem Aufhebungsvertrag der sehr wichtig für mich sei da wenn sie keinen
neuen Betrieb für mich hätten ich fristgerecht zum 30.04. gekündigt werden sollte.

Sie sagte mir klipp und klar das wenn ich den Vertrag nicht unterschreiben sollte eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes drohe.

Da mir in der Arbeitswelt so gut wie alles neu ist und die Frau sehr nett und zuvorkommend schien unterschrieb ich den Vertrag ohne zuvor mit jemandem vom Arbeitsamt darüber gesprochen zu haben.

Am selben Tag noch rief ich beim Arbeitsamt an und meldete mich Arbeitslos. Die nötigen Unterlagen (Arbeitsbescheinigung und Aufhebungsvertrag) konnte ich erst 2 Wochen nach meiner Arbeitslosenmeldung abschicken da ich sie nicht früher bekommen hatte, dies stellte aber kein Problem dar.

Am 05. Juni bekam ich dann ein Bescheid vom Arbeitsamt das nun eine Sperrzeit von 12 Wochen für mich eintrete da ohne meine Einwilligung der Aufhebungsvertrag nicht hätte zustande kommen können.
Ich wurde offensichtlich vom Angestellten der Zeitarbeitsfirma falsch informiert und möchte nun wissen ob der Vertrag noch anfechtbar ist. Lohnt es sich in diesem Fall noch einen Anwalt einzuschalten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Ibrahim Atari):
Ich wurde offensichtlich vom Angestellten der Zeitarbeitsfirma falsch informiert


Nachweislich? Schriftlich? Falls nein, ist nichts mehr zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Leider alles falsch gemacht was man falsch machen kann.
In ein Personalgespräch gegangen ohne auf eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag vorbereitet zu sein.
Sich über seine Rechte zu informieren nachdem das Thema Kündigung/Aufhebungsvertrag auf den Tisch kam.
Sich unter Zeitdruck setzen lassen und einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Erst 2,5 Monate nach der Unterschrift auf die Idee zu komnmen dass das doch eine blöde Idee war.

Grundsätzlich: Da du selbst schreibst

Zitat:
Da mir in der Arbeitswelt so gut wie alles neu ist

Ein Aufhebungsvertrag muss nicht grundsätzlich eine schlechte Option sein. Auch mit einer Sperrfrist kann ein Aufhebungsvertrag finanziell immer noch lukrativer sein als die normale Kündigung. Dazu muss man einfach mal beide Optionen nebeneinander packen und hinterfragen ob eine ordentliche Kündigung überhaupt möglich gewesen wäre und wenn ja mit welcher Frist, welchem Gehalt für wieviel Wochen, ob man die Kündigungsfrist hätte arbeiten müssen etc.
Dagegen rechnet man eine eventuell vereinbarte Abfindung, Freistellung, Kompensation der Sperrzeit vom Arbeitsamt etc.

Ich habe in meinem Leben beispielsweise 2 Firmen durch einen Aufhebungsvertrag verlassen und bin jedes mal mit deutlich mehr Geld, Freizeit und weiteren Benefits aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden als wenn ich auf die Kündigung gewartet hätte. Man muss halt nur wissen auf was man achten muss und was man in den Aufhebungsvertrag hinein verhandelt. Dieser ist nicht statisch und wird vom Arbeitgeber vorgegeben. Beide Seiten verhandeln über den Inhalt. Und wenn man sich nicht einig wird dann kommt er halt nicht zustande.

P.S. Eine Sperrzeit kann aus unterschiedlichen Gründen verhängt werden. Generell ist ein Aufhebungsvertrag kein alleiniger Grund für eine Sperrfrist. Eventuell wurde im Aufhebungsvertrag ein früheres Vertragsende vereinbart im Gegensatz zum Vertragsende bei einer ordentlichen Kündigung. Hier reagiert das Arbeitsamt häufig allergisch.
Eventuell war die Abfindung zu hoch und man rechnet Arbeitslosengeld jetzt an.
Vielleicht hat der Arbeitgeber in der Arbeitsbescheingung auch angekreuzt, dass es zu keiner Kündigung gekommen wäre wenn du den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hättest.

-- Editiert von Start4u am 12.06.2019 14:39

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen